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Fitnessstudio - Rechnung nach mehr als 2 Jahren ?

 
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netzfuchs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 13:41    Titel: Fitnessstudio - Rechnung nach mehr als 2 Jahren ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

heute habe ich eine Zahlungserinnerung(!) meines alten Fitnesstudios erhalten, in welchem die Beiträge für die Monate 05.02, 09.02, 11.02, 01.03, 03.03 und 05.03 eingefordert werden, insgesamt über 315 Euro.

Den Vetrag (mit einjähriger Laufzeit) hatte ich abgeschlossen im Oktober 2001, zum letzten Mal trainiert (und Beitrag gezahlt) habe ich im August 2003.

Als Zahlweise war bar vereintbart. Die (handgeschriebenen) Quittungen darüber habe ich nach der langen Zeit natürlich nicht mehr. Ausserdem habe ich nie eine schriftliche Rechnung oder dergleichen erhalten. Es ist für mich also praktisch nicht nachvollziehbar, ob in der Tat der ein oder andere Monat meinerseits unbezahlt geblieben ist oder woher plötzlich diese offenen Posten rühren.

Weiterhin finde ich es auch seltsam, dass ich in der Zwischenzeit (während der aktiven Trainingsphase) nie darauf hingewiesen wurde, dass noch Beiträge ausstehen. Immerhin war ich in der Zeit von 05.02 bis 08.03 mindestens 3x die Woche im Studio.
Es gibt auch in dieser Zeit keinerlei schriftliche Zahlungsauffoderungen oder dergleichen.

Es bleibt die Frage, ob es überhaupt möglich ist, dass nach so einem langen Zeitraum erstmals eine Rechnung gestellt wird, deren erste Position 3,5 Jahre zurückliegt.
Mir ist aus dem Mietrecht bekannt, dass Nebenkostenabrechnungen "zeitnah" erfolgen müssen (aus Gründen der Nachvollziehbarkeit).

Kann mir irgendjemand etwas zu diesem Fall sagen?

Gruss,
netzfuchs
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die genannten Beiträge unterliegen der 3-jährigen Regelverjährungsfrist, so dass der älteste Beitrag am 31.12.2005 24:00 Uhr verjährt. Die Forderung wird also zu Recht erhoben. Wenn man die Zahlung nicht nachweisen kann und zu diesem Zeitpunkt auch noch aktiv war, dann kann es durchaus passieren, dass man erneut zahlen muss. Ohne Beweise wird sich da schlecht etwas machen lassen.
Man kann nur vor Ort versuchen, die Sache aufzuklären.

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MfG
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netzfuchs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielen Dank erstmal für die Antwort.

Dass "Verjährung" nicht greift, war mir bewusst. Ich hege jedoch Zweifel an der Tatsache, ob die Forderung überhaupt (noch) berechtigt ist.

Inwiefern bin ich als Privatmann eigentlich verpflichtet, eine Quittung aufzubewahren? Im Geschäftsleben sind es 10 Jahre, in denen Dokumente aufgehoben werden müssen, das weiss ich.

Um dem Wortlaut der Zahlungserinnerung zu folgen ("Bei unserer letzten Zahlungsüberprüfung haben wir festgestellt...."): dies bedeutet im Klartext, dass seit Februar 2002 KEINE Überprüfung stattgefunden hat.

Speziell möchte ich wiederum die Frage stellen, ob es im "normalen" Vertragswesen so etwas gibt wie den Passus der "zeitnahen Abrechnung" (zuvor erwähnt beim Mietrecht im Bezug auf jährliche Nebenkostenabrechnungen).

Das kommt mir irgendwie seltsam vor, v.a. die angegbene Zahlungsfrist von 3(!) Werktagen.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Na der logische Menschenverstand sagt einem doch eigentlich, dass man Quittungen zumindest noch während der jeweiligen Verjährungsfrist aufbewahren sollte. Und die war Ihnen doch angeblich bekannt.

Eben so lang können offene Forderungen eingetrieben werden. Es ist m.W. auch nicht ungewöhnlich, dass Firmen kurz vor eintretenden Verjährungen ihre Außenstände überprüft und Forderungen rechtzeitig geltend machen.

So sicher scheinen Sie sich ja auch nicht zu sein, dass Sie alle Beiträge damals gezahlt haben.....
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netzfuchs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich auch nie bestritten, dass durchaus mal ein Beitrag nicht bezahlt worden sein könnte. Mich wundert halt nur, dass das offenbar niemand aufgefallen sein soll. Und das über Jahre hinweg, selbst, als ich 3x die Woche dort war.

Und der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass doch normalerweise jedes Unternehmen zumindest einmal jährlich seine Aussenstände prüft und nicht alle 3,5 Jahre! Spätestens zum Abschluss des Jahres 2003 (nach Aufkündigung des Vertrages) hätte ich damit gerechnet und mich auch nicht weiter gewundert, geschweige denn beschwert.

Ich hatte die Quittungen auch noch ca. bis 6 Monate nach der Vertragsauflösung aufbewahrt. Wie hätte ich damit rechnen können, dass nach so langer Zeit nochmal eine Rechnung kommt?

Im Zweifel werde ich da Wohl ins Gras beissen und die Chose bezahlen müssen.
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netzfuchs
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich auch nie bestritten, dass durchaus mal ein Beitrag nicht bezahlt worden sein könnte. Mich wundert halt nur, dass das offenbar niemandem aufgefallen sein soll. Und das über Jahre hinweg, selbst, als ich 3x die Woche dort war.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass doch normalerweise jedes Unternehmen zumindest einmal jährlich seine Aussenstände prüft und nicht alle 3,5 Jahre! Spätestens zum Abschluss des Jahres 2003 (nach Aufkündigung des Vertrages) hätte ich damit gerechnet und mich auch nicht weiter gewundert, geschweige denn beschwert. Dann wäre die Abrechnung auch für mich noch nachvollziehbar gewesen.

Ich hatte die Quittungen noch ca. bis 12 Monate nach der Vertragsauflösung aufbewahrt. Wie hätte ich damit rechnen können, dass nach so langer Zeit nochmal eine Rechnung kommt?

Im Zweifel werde ich da Wohl ins Gras beissen und die Chose bezahlen müssen. Ich gehe mal davon aus, dass ich den einen oder anderen Monat effektiv doppelt bezahlen werde, aber da kann ich dann wohl alleine für.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann natürlich immer versuchen, mit dem Gläubiger einen Mittelweg zu finden. Wenn der sich drauf einlässt ist gut, wenn nicht, hat man auch nichts verloren.....
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