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Verfasst am: 11.11.05, 22:02 Titel: 3 Jahresvertrag rechtmäßig im Fitnessstudio?
Ich überlege mir in ein Fitnessstudio zu gehen. Es stehen verschiedene Tarife und Laufzeiten zur Auswahl. Unter anderem wird ein Tarif mit einer 3 jährigen Laufzeit angebote. Der Monatsbeitrag wäre hier um fast 25 % billiger als bei einem Jahresvertrag.
Meine Frage ist nun, ist diese lange Laufzeit überhaupt rechtens? Könnte ich also im Fall der Fälle nach einem oder 2 Jahren kündigen und mich auf ein Gerichtsurteil berufen?
Wie würde es sich verhalten, wenn ich den 3 Jahresbeitrag vorweg bereits bezahlt hätte?
Wer Zugriff auf den Münchner Kommentar zum BGB hat, kann dort über drei Seiten hinweg nachlesen, wie das mit den zwei Jahren zu verstehen ist: nämlich als absolute Obergrenze. Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. Zitiert wird ein Urteil des BGH, wonach ein Ausbildungsvertrag zum Tänzer keine längere Laufzeit als 1 Jahr haben darf.
Der Kommentar kommt zum Schluss, dass bei Fitnessverträgen eine Laufzeit von 6 Monaten angemessen ist.
Das Problem ist, wegen des Konkurrenzdrucks versuchen die Studios, langfristige Verträge zu vermitteln, auch wenn sie teilweise gegen geltendes Recht verstoßen. Da wieder herauszukommen, wenn man die Bedingungen vorher gelesen hat, ist so gut wie unmöglich und bedarf fast immer eines gerichtlichen Verfahrens. Der billigere Preis ist der Lockvogel für die (illegale) Vertragsdauer. Vorsicht ist dringend geboten! Nicht blenden lassen! _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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