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Hallo!
Habe nach und nach 5 Wochenend-Trips für mich und meine Freundin nach Südspanien gebucht. Gebucht habe ich bei Air Berlin, da die Abflugzeit am Freitag nachmittag um 17:10 Uhr uns beiden entgegenkam (beide berufstätig). Drei Wochen vor dem geplanten 1.Wochenend-Trip habe ich nun einen Brief von Air Berlin erhalten: Abflugszeit vorverlegt auf 13:55 Uhr. Weder ich noch meine Freundin können diesen Termin wahrnehmen (Meine Freundin ist Lehrerin und muss bis 14 Uhr unterrichten). Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass es keinen anderen späteren Flug gibt (auch nicht von anderen Flughäfen) und dass auch die anderen Wochenend-Trips im Januar, März, April und Mai betroffen sind. Mir bleibt nichts anderes übrig, als alle Flüge zu stornieren. Air Berlin möchte für jeden der 20 Einzelflüge (5 Wochenenden x Hin- und Rückflug x 2 Personen) eine Stornierungsgebühr! Ist dies rechtens?
Bisher habe ich noch keine Flugalternative gefunden - sollte ich jedoch passende Flüge mit der Fluggesellschaft X aus der Stadt Y finden, kann ich dann eventuelle höhere Kosten für Anreise zum Flughafen und/oder höhere Flugpreise durch kurzfristige Buchung geltend machen?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 10.11.05, 22:39 Titel:
Nein, keine Chance, auch nur einen Cent zurückzubekommen.
Der Beförderungsvertrag wurde für das Datum X und die Strecke von A nach B und (vermutlich) wieder zurück geschlossen.
Die Flugzeiten sind vorbehaltlich Änderungen (s.a. AGB's der Air Berlin).
Wenn Sie stornieren, aus welchen Gründen auch immer, müssen sie die Stornogebühren bezahlen.
Das heißt mindestens 500 Euro Stornierungsgebühren für die 20 Flüge...kann man denn da gar nichts machen...und Air Berlin kann die Plätze noch einmal verkaufen...
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.11.05, 17:57 Titel:
Auf dem Rechtsweg höchstwahrscheinlich nicht, aber Sie sollten auf jeden Fall ein nettes und freundliches (ernst gemeint!) Fax an die Air Berlin schicken.
Hierin bitten Sie um Kulanz bei den Stornogebühren, da es ja immerhin 20 Flüge betrifft. Ein entgegenkommen ist hier bestimmt zu erwarten.
Die mühsamere Tour: Ihnen bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu beweisen. Dies ist aber relativ aufwändig, da Sie in der Beweispflicht sind.
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