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stornierte Hotelvoucher

 
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sisudat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Schildow

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 03:30    Titel: stornierte Hotelvoucher Antworten mit Zitat

für 2 personen pauschalreise nach thailand gebucht.
eine person hat sorniert.die andere ist angereist.bei eintreffen im hotel, war der gemeinsame
hotelvoucher vom veranstalter storniert, obwohl er vorher ausdrücklich nur das storno für die eine person bestaetigt hat.
hotelvoucher musste unter hinnehmen erheblicher unannehmlichkeiten und kosten
revitalisiert werden.veranstalter spricht nun von rechtswidriger voucher-nutzung und will storno für die zweite person nicht zahlen.
ich denke er muss zahlen und wegen seiner rechtswidrigen Stornierung der hotelvoucher eine Kürzung wegen reisemangel akzeptieren.
lie ich da richtig ?
danke für jeden rat
sisudat
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich handelt es sich um eine Umbuchung von einem Doppelzimmer zu einem Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Normaler Weise wird dann vom Veranstalter ein neuer Voucher verschickt, aus welchem die Umgebuchte Leistung hervorgeht.

Der reguläre Weg sieht so aus:
1. Buchung Doppelzimmer
2. Bezahlung des Vouchers
3. Umbuchung auf Einzelzimmer
4. Neue Rechnung durch Veranstalter
5. Ggf. Zuzahlung bzw. Erstattung auf den geänderten Reisepreis

Wurde denn der Reisepreis von der jetzt alleinreisenden Person bezahlt ?

Gruss

report
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sisudat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Schildow

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 01:46    Titel: stornierte Hotelvoucher Antworten mit Zitat

es waren Doppelzimmer gebucht und 100%ig bezahlt.Dann hat ein Reisepartner von insgesamt zwei die Reise storniert und vom Veranstalter die Zusicherung einer Sondererstattung von ca 10% des Flugpreises schriftlich erhalten mit dem zusätzlichen,ausdrücklichen Hinweis, dass die Doppelzimmer n i c h t storniert werden,da auch wenn dann nur eine Person reist,kein Prieunterschied wäre.
Ok, das haben wir akzeptiert,jedoch als die Alleinreisende in Thailand ankam, waren alle Hotelvoucher bei den Hotels storniert.Sie wurden dann von der örtlichen Tochtergesellschaft des deutschen Veranstalters nach langem,kräftezehrenden Kampf und vielen Unannehmlichkeiten in den gebuchten Hotel revitalisiert.
Die zugesagten 10% Rückerstattung für das Flugticket des stornierten Reisepartner will der Veranstalter nun nicht zahlen.Er spricht von " rechtswidriger" Voucher-Nutzung und es seien ihm dadurch zusätzliche Kosten entstanden, die er aufrechenet.
Ich bin der Meinung, dass der Veranstalter trotz vorheriger,anderweitiger Erklärung, die
Hotel-Voucher rechtswidrig storniert hat.Ich bestehe auf die Zahlung der 10 % vom
Ticketpreis(was ohnehin schon wenig genug ist) und behalte mir Anspruch auf Kürzung des Reisepreises für den Alleinreisenden wegen der vor Ort enstandenen
Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten vor.
Ist das rechtlich durchsetzbar ??
vielen Dank und freundliche Grüsse an alle, die mir einem RFat geben können.
Sisudat
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendetwas kann an dieser Geschichte nicht stimmen oder wurde hier nicht erwähnt:

Wenn bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht und umgebucht wurde, müssen Buchungsbestätigungen und Änderungen vorliegen. Ebenso werden üblicherweise Voucher selbst noch am Abflugshafen ausgetauscht, wenn etwas geändert wurde.

Wenn also nachweislich in Deutschland geändert wurde, dann kann man das ja nach Rückkehr beweisen und der Veranstalter wird allfällige Mehrkosten zu ersetzen haben.

Weiters verwundert mich die Aussage, dass das Zimmer nicht storniert werden muss, da der Preis pro Zimmer zu bezahlen ist und nicht pro Person und trotzdem wäre das Zimmer vom Veranstalter storniert worden. Das ergibt keinen Sinn.

Ebenso eine Sondererstattung von 10 Prozent des Flugpreises: entweder gibt es Stornobedingungen oder keine - und dort steht, wie viel man im Falle von Storno zurück bekommt.

Alles im allen eine nicht ganz glaubwürdige Darstellung.

Gruß
Peter
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sisudat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Schildow

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 12:51    Titel: stornierte hotelvoucher Antworten mit Zitat

vielleicht erscheint meine darstellung unglaubwürdig, weil die reaktion des veranstalters für mich ebenso rätselhaft ist.
nochmal zum tatbestand:
1.pauschalreise für 2 Personen incl.hin-und rückflug und incl. 3 verschiede hotels
bei deutschen veranstallter gebucht und lange vor antrittsdatum 100%ig bezahlt.
2.2 monate vor reiseantritt für einen der beiden partner reise storniert.
3.flugticket musste dem veranstalter zurückgesandt werden und er erklärt schriftlich, 105,00 euro als "sonderersdtattung" zurückzuzahlen, aber erst wenn die airline bezahlt,
was bis zu 3 monaten dauern kann.es hanelte sich um ein sondertarif-ticket der austrian
airlines
4. im gleichen schreiben erklärt der veranstalter, auch dass die reise für die 2 Person
bestehen bleibt, die hotelzimmer, da als doppelzimmer gebucht, komplett nicht stornieren und auch nicht auf einzelzimmer umbuchen kann, da dies von preis keinen unterschied mache.
5.das habe ich leider widerspruchslos hingenommen.als meine tochter dann in thailand ankam, waren die doppelbett-voucher bei allen 3 hotels komplett storniert.
nach langen gezeter mit der tochtergesellschaft des veranstalters in thailand, wurden dann neue voucher vor ort den hotels übersandt.
6.nun schreibt der veranstalter, meine tochter hätte die voucher "rechtswidrig"
genutzt und will wegen angeblich entstandener kosten, die 105,00 euro vom flugticket
nicht zahlen.
das sind die Fakten.ich hoffe , jetzt alles klar dargelegt zu haben und bitte um rat,was ich tun kann.
kann ich z.b., für die stornierte reise die rückerstattung des reisepreises minus der stornogebühren der AGB der veranstallters noch fordern.??hier stände dann das
Flugticket(sondertarif) zur Debatte.
Vielen dank für die mühe mit mir.
sisudat
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Pauschalreise --> also Flug und Hotel zu einem Preis laut einer Ausschreibung (Folder, Katalog o.ä.) --> da muss es allgemeine Reisebedingungen dann geben, die eine Stornierung regeln.

Wenn die zweite Person zwei Monate vor Reisebeginn storniert wurde und der Veranstalter schriftlich bestätigt hat, dass der Reisepreis sich nicht ändert, er auch keinen neuen Voucher schickt, verstehe ich nicht, warum er jetzt von einer unrechtmäßigen Nutzung spricht?

Gruß
Peter
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