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Inzestverbot verfassungswidrig?

 
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sophos000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 20:23    Titel: Inzestverbot verfassungswidrig? Antworten mit Zitat

Was haltet ihr von der Argumentation, dass das Inzestverbot verfassungswidrig sei?
_________________
Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man die Argumentation ausführen, bevor sie zur Diskussion gestellt wird?
(Oder soll "das ist verfassungswidrig" die gesamte Argumentation sein?)
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ich hab mich das auch schon gefragt. Verstößt eventuell gegen Art. 2 Abs. 1 (Allg. Handlungsfreiheit), ggfs. sogar gegen Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (Allg. Persönlichkeitsrecht). Wenn es richtig ist, dass nur der Beischlaf verboten ist, aber nicht die künstliche Befruchtung, scheidet eine Rechtfertigung wegen Schutzes der Kinder vor genetischen Defekten (wenn Inzest die Gefahr überhaupt erhöht) wohl aus. Es bleibt der Schutz gesellschaftlicher Wertanschauungen. Oder man argumentiert, die Kinder müssten vor späterer sozialer Stigmatisierung bewahrt werden.
Reicht das zur Rechtfertigung des Verbots aus?
Allg. Handlungsfreiheit und Allg. Pers.R stehen - nur - unter einfachem Gesetzesvorbehalt. Grundsätzlich, so denke ich, darf der Staat in diese Güter auch eingreifen, wenn es '"nur" zum Schutze gesellschaftlicher Wertanschauungen geht. Immerhin ist Inzest in unserer Kultur sehr altes Tabu, wird also schon lange als verwerflich angesehen. Bei der Abwägung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes müsste man sehen, hier ist zu berücksichten, dass das Allg. Pers.R wohl höher hängt als die schlichte Handlungsfreiheit.
Gruß, dos
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::

ich hab mich das auch schon gefragt. Verstößt eventuell gegen Art. 2 Abs. 1 (Allg. Handlungsfreiheit), ggfs. sogar gegen Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (Allg. Persönlichkeitsrecht). Wenn es richtig ist, dass nur der Beischlaf verboten ist, aber nicht die künstliche Befruchtung, scheidet eine Rechtfertigung wegen Schutzes der Kinder vor genetischen Defekten (wenn Inzest die Gefahr überhaupt erhöht) wohl aus.


Es bedeutet bloß, dass die gesetzliche Umsetzung ggf. eine Lücke aus Perspektive des Schutzzwecks hat. Das haben allerdings diverse Straftatbestände, es liegt bzgl. Grenzfällen sogar in der Natur der Sache.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn das Schutzgut des § 173 Abs. 1 und 2 StGB wirklich der Schutz der Nachkommenschaft vor genetischen Defekten war, dann hat der Gesetzgeber in der Tat bei Erlass die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung nicht sehen können. Die Norm hat also eine (Schutz)lücke bekommen. Mit der Zeit, wenn der Gesetzgeber diese Lücke trotz Erkennens nicht schließt, wird eine Norm in einer solchen Situation (nachträglich) verfassungswidrig. Ich glaube aber auch nicht, dass das der (alleinige) Schutzzweck war. Der Zwölfte Abschnitt regelt Straftaten gegen "den Personenstand, die Ehe und die Familie". Es geht wohl um die Freihaltung der Familie von "unnatürlichen" (=tabuisierten), nicht familiären Beziehungen. Womit wir wieder bei den gesellschaftlchen Wertanschauungen wären, nämlich über das, was zwischen Verwandten geschehen sollte und was nicht.
Viele Grüße, Daniel
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ich heute mit Interesse in der Zeitung gelesen habe, scheint der Verteidiger zum Thema "Schutz der Nachkommen vor genetischen Defekten" seine eigene Meinung zu haben:

FNP vom 11.11.2005 hat folgendes geschrieben::

Die Verteidiger kündigten an, den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuchs vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Aus ihrer Sicht ist der Paragraf, der Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe stellt, ein historisches Relikt. Er sei ein Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Gestaltung des Familienlebens. Der Paragraf sei ebenso überholt wie die bereits abgeschafften Straftatbestände des Ehebruchs und der Homosexualität.

Der Sexualstrafrechtsexperte Joachim Renzikowski sagte im Deutschland-Radio Kultur, das Beischlafverbot für erwachsene Verwandte rühre aus dem historisch tradierten Volksglauben, dass die Nachkommen genetisch geschädigt würden. Diese Grundlage lasse sich naturwissenschaftlich nicht bestätigen, sagte Renzikowski.

Das französische Strafgesetzbuch etwa stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Auch in Belgien, den Niederlanden, in Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten kommen solche Fälle nicht mehr vor Gericht.


Ob der zitierte Herr Renzikowski das Bundesverfassungsgericht bezüglich der wissenschaftlicher "Irrlehre" der Genetik überzeugen kann?

Wenn ja, würde er wahrscheinlich als nächstes den Darwinismus oder der Theorie, die Erde sei eine Kugel als verfassungswidrig einstufen lassen.
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Ob der zitierte Herr Renzikowski das Bundesverfassungsgericht bezüglich der wissenschaftlicher "Irrlehre" der Genetik überzeugen kann?

Wenn ja, würde er wahrscheinlich als nächstes den Darwinismus oder der Theorie, die Erde sei eine Kugel als verfassungswidrig einstufen lassen.



Onanie führte noch in den sechziger Jahren zur Erblindung und Haschischkonsum gar noch in den achtziger Jahren zur körperlichen Abhängigkeit... Sehr böse
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lulu66
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten11[quote]Wenn ja, würde er wahrscheinlich als nächstes den Darwinismus oder der Theorie, die Erde sei eine Kugel als verfassungswidrig einstufen lassen.[/quote]

..... und das geht schon los ! Wenn schon (noch Geschockt ) nicht hier, gibt es doch in den USA ernstzunehmende Bestrebungen (wie ich hörte mit gutem bis sehr gutem Erfolg Geschockt Geschockt Geschockt ), statt einer Darwinschen Theorie (da unchristlich) doch in den Schulen die biblische "Entstehungsgeschichte" (...am Anfang war das Licht und so...) der Erde und des Lebens zu unterrichten.... mehrere Gerichte sind dort bereits mit der Urteilsfindung beschäftigt. Ich warte dann also gespannt auf den oder die Erste, die/der sich "der Sache mit der Kugel" annimmt.....


@Servicer : Onanie führte noch in den sechziger Jahren zur Erblindung und Haschischkonsum gar noch in den achtziger Jahren zur körperlichen Abhängigkeit... [quote]
==> aber ein begrenzter Genpool führt auch heute noch zu "unerwünschten Nebenwirkungen".......

Liebe Grüsse !
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