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Diebstahl und Hausratversicherung

 
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Franziska
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 22:50    Titel: Diebstahl und Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn einer Person etwas aus der Jackentasche gestohlen wird (Taschendiebstahl) und die Person es nicht bemerkt zahlt die Versicherung?
Wenn ja unter welchen Umständen?

Danke!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne keine Versicherung, die so etwas bezahlen würde.

Grüße, Mogli
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 08:06    Titel: Re: Diebstahl und Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Franziska hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn einer Person etwas aus der Jackentasche gestohlen wird (Taschendiebstahl) und die Person es nicht bemerkt zahlt die Versicherung?
Wenn ja unter welchen Umständen?

Danke!


Mensch, da ist mir aber schon viel gestohlen worden.
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Franziska
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Denke auch so, aber ein Bekannter dem das passiert ist meint, dass wenn man nicht fahrlässig gehandelt hat sie bezahlen müssten.

Auf der anderen Seite habe ich mal gehört dass die Versicherung nur bei Raub zahlt ?
Stimmt das?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also, zunächst mal, "die Versicherung" ist etwas zu sehr unpräzise.

"Die Versicherung", das geht von Leben über KFZ und Haftpflicht bis hin zu Gebädue, Unfall oder Hausrat.

Aber ich denke, das Thema hier soll die Hausratversicherung sein.

Zu den versicherte Gefahren i der Hausratversicherung gehört "Einbruchdiebstahl und Raub".

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn in einen Raum eines Gebäudes eingebrochen wird oder wenn in einem Raum eines Gebäudes ein verschlossenes Behältnis aufgebrochen wird und dann Sachen gestohlen werden. Also, wichtiges Kriterium: Raum eines Gebäudes.

Raub im Sinne der Hausratversicherungsbedingungen liegt vor, "wenn gegen den VN Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versiherter Sachen auszuschalten" oder "wenn der VN versicherte Sachen herausgibt (...), weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird (...)"

Es kommt also hier nicht darauf an, ob der VN fahrlässig gehandelt hat oder nicht, sondern nur darauf, ob Einbruchdiebstahl (Gebäude!) oder Raub (Gewalttat!) vorliegt.

***************************

edit: hatte noch was vergessen:

gegen Beitragszzuschlag können bestimmte Fälle des "einfachen Diebstahls" in der Hausratversicherung mitversichert werden; z.B. Fahrraddiebstahl, Diebstahl aus verschlossenen KFZ, Diebstahl von Gartenmöbeln aus dem eingefriedeten Grundstück
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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