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Bachelor of Law

 
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derrick
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 08:51    Titel: Bachelor of Law Antworten mit Zitat

Hallo !
Die neuen Bachelor-Abschlüsse gelten bekanntlich als Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Beamtendienst. Als berufsqualifizierender Abschluss unterliegen die Bachelor of Law-Diplome (und die Master-Abschlüsse) jedoch einer gewichtigen Eingrenzung, da sie nicht für eine Anwaltstätigkeit qualifizieren (hierzu ist weiterhin ein Staatsexamen notwendig). So weit -so gut
Meine Frage: Ist der Abschluss "Bachelor of Law" mit dem Abschluss "Diplom-Rechtspfleger" gleichzusetzen? Von der Logik her müßte dies doch eigentlich der Fall sein, da sowohl das Bachelor- als auch das das Rechtspfleger-Diplom für den gehobenen Dienst (also auch Justizdienst?) befähigen. Weiß hierzu jemand mehr?
MfG
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Frage darauf zielt, ob ein Bachelor of Law eine Stelle als Diplom-Rechtspfleger bekommen kann, dann ist sie zu verneinen.

Die Ausbildung zum Diplom-Rechtspfleger ist auf die künftige Tätigkeit hin speziell ausgerichtet. Sie ist mit der universitären Ausbildung nicht vergleichbar.
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