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Verfasst am: 11.11.05, 08:51 Titel: Bachelor of Law
Hallo !
Die neuen Bachelor-Abschlüsse gelten bekanntlich als Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Beamtendienst. Als berufsqualifizierender Abschluss unterliegen die Bachelor of Law-Diplome (und die Master-Abschlüsse) jedoch einer gewichtigen Eingrenzung, da sie nicht für eine Anwaltstätigkeit qualifizieren (hierzu ist weiterhin ein Staatsexamen notwendig). So weit -so gut
Meine Frage: Ist der Abschluss "Bachelor of Law" mit dem Abschluss "Diplom-Rechtspfleger" gleichzusetzen? Von der Logik her müßte dies doch eigentlich der Fall sein, da sowohl das Bachelor- als auch das das Rechtspfleger-Diplom für den gehobenen Dienst (also auch Justizdienst?) befähigen. Weiß hierzu jemand mehr?
MfG
Wenn die Frage darauf zielt, ob ein Bachelor of Law eine Stelle als Diplom-Rechtspfleger bekommen kann, dann ist sie zu verneinen.
Die Ausbildung zum Diplom-Rechtspfleger ist auf die künftige Tätigkeit hin speziell ausgerichtet. Sie ist mit der universitären Ausbildung nicht vergleichbar.
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