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Versicherungsnehmer A hat eine Rentenversicherung bei Versicherung V abgeschlossen.
Dazu wurde ein Antrag, auf dem die von der Versicherung zu leistenden Zahlungen im Rentenfall stehen unterschrieben an die Versicherung geschickt.
Die Versicherung schickt A daraufhin einen Versicherungsschein, auf dem abweichende (höhere) Rentenbeiträge garantiert werden.
Die Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen.
Laut Versicherungsschein ist der Antrag teil des Vertrages.
Bei Zusendung der jährlichen Mitteilung spricht die Versicherung plötzlich wieder von den niedrigeren Zahlungen.
A weist darauf hin, daß in seinem Versicherungsschein andere Zahlen garantiert werden und bittet die Versicherung die Werte zu korrigieren.
Die Versicherung beruft sich auf den Antrag und schickt unaufgefordert einen neu ausgestellten Versicherungsschein mit den niedrigeren Werten.
Inwieweit sind die im rechtsgültigen Versicherungsschein garantierten Zahlungen für die Versicherung bindend?
Kann die Versicherung A einfach einen neuen, geänderten Versicherungsschein (mit derselben Versicherungsnummer!) zuschicken?
Würde mich über Antworten sehr freuen, vielen dank.
also in dem Versicherungsschein der Versicherung steht:
"Aufgrund des gestellten Antrages bestätigen wir Ihnen Versicherungsschutz, wie in diesem Dokument und seinen Anlagen beschrieben. Vertragsgrundlagen sind der Antrag sowie die AGB.
Unsere Leistungen im Überblick:
Garantierte lebenslange Rente ab ...."
und dann die zu hohen Werte.
Ich denke das kann man schon als Garantie werten.
Eine Freundin von mir, die ein wenig Wirtschaftsrecht macht, meinte zu dem Fall allerdings, das der Antrag maßgebend wäre, der Schein also nur eine Bestätigung des mit dem Antrag zustande gekommenen Versicherungsvertrages ist, und damit auch fehlerhaft sein darf.
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