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seit Juli 2003 wohne ich nun alleine in der Wohnung, wo ich mit meinen Eltern von 1985 bis 2003 gewohnt habe. Seit dem Tod meines Vaters, lebt meine Mutter etwa 8 Monate des Jahres in der Türkei und kommt meist nur zu gesundheitlichen Untersuchungen hier nach Deutschland, wo sie dann meist mit meiner Tante zusammenwohnt. Dort ist sie auch angemeldet.
Nun kam heute ein GEZ-Mann und sagte, ich sei unangemeldet. Dies stimmt nicht ganz. Ich kann mich daran erinnern, dass ich mich vor etwa einem halben Jahr Online bei der GEZ angemeldet hatte und dabei hinzugefügt habe, dass ich als Hartz IV-Empfänger mich von der GEZ befreien möchte. Zur gleichen Zeit habe ich meine Mutter ebenfalls Online über www.gez.de umgemeldet. Davor, also seit 2003 hatte meine Mutter meine GEZ-Gebühren weitergezahlt, als Unterstützung. Eine GEZ-Ummeldung fand also nicht statt. Nun steht auf dem Anmelde-Antrag, den ich in Eile unterschreiben musste, eine Nachzahlung in Höhe von 500 EUR. Muss ich diese Nachzahlung leisten? Denn eine GEZ- Ummeldung seitens meiner Mutter für diese Wohnung fand nicht statt. Die GEZ-Gebühren wurden für diese Wohnung wie bereits erwähnt auch nach Ihrem Ausziehen von ihrem Konto abgebucht.
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