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Verfasst am: 13.11.05, 14:07 Titel: nicht abgebucht trotz Einzugsermächtigung und Kontodeckung
Hi!!!
Also, angenommen die Bank vergisst eine Mietabbuchung vorzunehmen trotz Einzugsermächtigung und ausreichender Kontodeckung, könnte sie das Geld jederzeit einfordern oder ist das ein Bankfehler für den die Bank haften müsste? Gibt es eine "Verjährungsfrist" an die sich die Bank halten müsste?
Vielen Dank schon mal,
Lg,
KingLoui _________________ LG,
KingLoui
1. Nicht die Bank zieht bei eingeräumter Lastschriftvereinbarung mit dem Vermieter die Meite ein sondern der Vermieter. Die Bank führ nur dessen AUftrag aus (wann immer er ihn einreicht).
2. Sie haben mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen in welchem Sie ihm Miete bezahlen müssen. er kann sie also holen wann er will und sie müssen bei der Abbuchung für Deckung auf ihrem Konto sorgen.
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