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Änderungen der Versicherungsleistungen

 
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mc_chris_28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 21:37    Titel: Änderungen der Versicherungsleistungen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Rechtschutzversicherung schon vor Jahren abgeschlossen.
Damals war im Versicherungsumfang auch der Familienschutz mit dabei.
Vor ca. 6 Monaten ist mir eine neue Karte von der Versicherung gekommen.
Ich habe zufällig die alte mit der neuen Karte verglichen. Familienschutz ist auf der neuen Karte nicht mit aufgeführt.
Ein Anruf bei der (sehr bekannten) Versicherung hat mir dann den Rest gegeben.
Der Familienrechtschutz ist gestrichen. Einfach so. Ist das zulässig??
Ich habe diesen nie in Anspruch genommen und auch so habe ich die Rechtschutzversicherung eigentlich nur zur Sicherheit (seit über 10 Jahren)
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 22:57    Titel: Re: Änderungen der Versicherungsleistungen Antworten mit Zitat

mc_chris_28 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe eine Rechtschutzversicherung schon vor Jahren abgeschlossen.
Damals war im Versicherungsumfang auch der Familienschutz mit dabei.
Vor ca. 6 Monaten ist mir eine neue Karte von der Versicherung gekommen.
Ich habe zufällig die alte mit der neuen Karte verglichen. Familienschutz ist auf der neuen Karte nicht mit aufgeführt.
Ein Anruf bei der (sehr bekannten) Versicherung hat mir dann den Rest gegeben.
Der Familienrechtschutz ist gestrichen. Einfach so. Ist das zulässig??
Ich habe diesen nie in Anspruch genommen und auch so habe ich die Rechtschutzversicherung eigentlich nur zur Sicherheit (seit über 10 Jahren)


nein, einfach so kann nichts rausgenommen werden. Aber auch eine Versicherung darf Verträge kündigen
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

genau, TheKing hat recht. Einseitige Vertragsänderungen sind nicht zulässig. Möglich wäre eine Änderungskündigung. Aber da muss der Kunde dem veränderten Vertragsumfang ausdrücklich zustimmen, andernfalls ist der Vertrag gekündigt.

Es ist auch nicht zulässig, dass der Versicherer einen geänderten Versicherungsschein zusendet mit dem Vermerk "wennSie innerhalb von xx Tagen nicht widersprechen, gilt der geänderte Versicherungsschein".
Schweigen gilt unter Nichtkaufleuten nicht als Zustimmung zum Antrag.

Wird trotzdem von manchen Versicherungsgesellschaftden so praktiziert.

Von solchen Gesellschaften sollte man sich meiner Meinung nach fernhalten.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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