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Schadensersatz bei Diebstahl des Leasing-KFZ

 
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maxxpump
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 15:05    Titel: Schadensersatz bei Diebstahl des Leasing-KFZ Antworten mit Zitat

Welchen Schaden bekommt man denn von der Versicherung, wenn das geleaste KFZ gestohlen wird? Den Restwert des Wagens oder die Summe, welche man dann an den Leasinggeber zahlen muss oder welchen Betrag bekommt man ersetzt? Gibt es hierzu irgendwelche Literatur?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 15:18    Titel: Re: Schadensersatz bei Diebstahl des Leasing-KFZ Antworten mit Zitat

maxxpump hat folgendes geschrieben::
Welchen Schaden bekommt man denn von der Versicherung, wenn das geleaste KFZ gestohlen wird? Den Restwert des Wagens oder die Summe, welche man dann an den Leasinggeber zahlen muss oder welchen Betrag bekommt man ersetzt? Gibt es hierzu irgendwelche Literatur?

Die Kaskoversicherung ersetzt bei einem Diebstahl üblicherweise den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und nicht den noch offenen Kreditbetrag. Gerade bei Finanzierungen mit geringer Anzahlung entsteht so häufig eine Differenz, die im Allgemeinen zu Lasten des Leasingnehmers geht. Es gibt aber mittlerweile auch Fahrzeug- bzw. Kreditversicherungen (und auch separate Versicherungspolicen), die genau dieses Risiko und damit die mögliche Differenz ebenfalls mit abdecken. Die geeignete Literatur wären also zunächst einmal die Versicherungspolicen und -bedingungen Ihrer Kasko- und ggfs. Ihrer Kreditversicherung.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich hat die Finanzierungsart nichts mit der Erstattung durch die Versicherung zu tun. Das mal vorab.

Die Versicherung ersetzt im Diebstahlsfall nur den Wiederbeschaffungswert, auch Zeitwert genannt.

Ist das Fahrzeug fremdfinanziert, wird die Finanzierung aufgehoben und es muß noch eine Restschuld getiilgt werden. Ist die Restschuld nun aber größer als die Versicherungsleistung hat der Fahrzeughalter Pech gehabt. Er muß die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Viele Leasinggesellschaften bieten aber mittlerweile sogenannte Differenzabsicherungen an. Diese Versicherung trägt genau diese Differenz zwischen Ablösebetrag und Versicherungsleistung.

Bei Kreditfinanzierungen gibt es sowas übrigens nicht bzw. sehr selten. Zumindest bei den Hausbankfinanzierungen.
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maxxpump
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke. Wenn ein vor dem Diebstahl noch nicht regulierter Unfallschaden jetzt an den Leasinggeber ausgezahlt wird müßte dies doch aber von der Restschuld abgezogen werden, oder?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein geleastes Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erleidet, wird dieser Schaden von der gegenerischen Versicherung ersetzt. Nichts desto trotz erleidet das Fahrzeug trotz der Reparatur eine Wertminderung aufgrund des Unfallschadens.

Dies nennt sich dann "merkantile Wertminderung".

Im Normalfall wird diese Wertminderung sofort an den LN ausgezahlt oder der Betrag wird später vom Restwert abgezogen.
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maxxpump
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die gegnerische Versicherung leistet den Schaden auf Gutachtenbasis aber nur an den Leasinggeber und diese ihm zukommende Summe müßte dem Leasingnehmer doch dann von der an den Leasinggeber zu zahlenden Restschuld abgezogen werden? Sonst wäre der Leasinggeber ja übervorteilt, oder nicht?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, da die Versicherungsleistung wohl dazu benutzt wird, um den Schaden beheben zu lassen.

Oder soll das Leasingfahrzeug nicht instand gesetzt werden und als Unfallfahrzeug dem LN verkauft werden ?

Aber warum leistet die Versicherung an die Leasinggesellschaft ?

Eigentümer ist zwar die LG, aber der LN ist der Versicherungsnehmer und Besitzer des Fahrzeuges. Der LN ist dafür verantwortlich, daß z.b. Unfallschäden am Leasingfahrzeug ordnungsgemäß behoben werden. Und dazu benötigt er die Versicherungleistung, um die Reparatur zu bezahlen.

Oder will die LG die Reparatur bezahlen, um sicherzustellen, daß das Fahrzeug auch tatsächlich repariert wird ?
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maxxpump
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das KFZ wurde mit dem noch nicht reparierten Unfallschaden entwendet und die gegnerische Versicherung möchte den Unfallschaden auf Gutachtenbasis nun nur an den Leasinggeber auszahlen.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet dann letztendlich, daß die Versicherung den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, wie er bestanden hätte, wenn der Reparaturschaden bezahlt worden wäre.

Das ist das eine. Das andere ist aber, daß der Leasingvertrag noch abgerechnet, sprich aufgelöst werden muß. Hier wird eine Ablösesumme berechnet, die die noch offene Leasingforderung beinhaltet. Dies sind die noch zu zahlenden Leasingraten und ein ev. Restwert.

Ist diese Forderung höher als der Versicherungswert, muß die Diferenz vom LN getragen werden.
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maxxpump
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, aber sind ja zwei Versicherungen im Spiel. Die Haftpflichtversicherung ersetzt dem Leasingnehmer den Restwert und dieser muß dann eine Ablösesumme an den Leasinggeber zahlen.

Der Unfallschaden ist ja aber eine andere Sache und die Versicherung des Unfallverursachers will nun die Schadenssumme nur direkt an den Leasinggeber auszahlen.

Der Restwert des Wagens ist dann ja aber um diesen Unfallschaden gemindert und wenn der Leasingnehmerwegen wegen dieser direkten Auszahlung an den Leasinggeber den Unfallschaden nicht reguliert bekomm, wäre er ja doppelt beschwert.

Aus diesem Grunde müßte diese Zahlung der gegnerischen Unfallversicherunng doch auf die Ablösesumme angerechnet werden, oder nicht?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch einige Ergänzungen von mir, da der Fall doch etwas verzwickt ist.

Es muß unterschieden werden zwischen Leasingnehmer LN, Versicherungsnehmer VN und Leasinggesellschaft LG. Normalerweise sind LN und VN identisch. Der LN ist nur Besitzer und gleichzeitig Fahrzeughalter. Eigentümer ist die LG. Erleidet das Fahrzeug einen Schaden, der von einer gegnerischen Versicherung bezahlt wird, wird dieser Betrag im Normalfall immer dem Fahrzeughalter ausgezahlt. Die LG hat damit eigentlich erstmal wenig zu tun, da sie "nur" der Finanzier und Eigentümer ist. Als Halter steht der LN im Kfz-Brief.

Es gibt auch manchmal den seltenen Fall, daß die LG auch gleichzeitig VN ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Fahrzeug in der Leasingrate auch noch eine Versicherungsrate enthält.

Für den vorliegenden Fall ist das aber relativ egal. Wobei ich jetzt aber nicht weiß, ob die Versicherungsgesellschaft ein Wahlrecht hat, an wen sie die Versicherungssumme auszahlt.

In beiden Fällen jedoch, muß der Fahrzeughalter davon profitieren.

Entweder in der Form, als das die Versicherungsleistung direkt an den LN ausgezahlt wird und er widerum den vollen Ablösebetrag an die LG zahlt oder anders in der Form, als das wenn die Versicherung an die LG den Schaden bezahlt und die LG dann aber den Schadensbetrag von der Ablösesumme abzieht.

Wenn die Versicherung den Schadensbetrag an die LG auszahlt, die LG den Betrag aber von der Ablösesumme nicht in Abzug bringt, würde die LG zuviel kassieren.

Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:

Ein Fahrzeug erleidet einen Schaden und wird danach geklaut. Zuerst muß die gegnerische Versicherung den Schaden ersetzen. Anschließend ersetzt die eigene Kaskoversicherung den Zeitwert des geklauten Autos. Zum Schluß wird der Leasingvertrag vorzeitig beendet, da das Auto untergegangen ist. Die LG stellt einen Ablösebetrag in Rechnung, der die zukünftige Forderung (Summer aller noch offenen Leasingraten sowie den Restwert) darstellt. Diese Gesamtforderung wird aber auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst.

Im schlimmsten Fall kann es so aussehen.

Schadensbetrag durch Unfall, der von der gegnerischen Versicherung ersetzt wird: 5.000 €

Zeitwert der von der eigenen Kaskoversicherung ersetzt wird: 20.000 € Dies berücksichtigt schon den Fahrzeugschaden, der noch nicht behoben wurde. Tatsächlich hätte das Fahrzeug aber einen Zeitwert von 25.000, wenn es schadensfrei gewesen wäre.

Der Ablösebetrag beträgt aber 27.000 € (Hierin ist auch der Restwert enthalten) Dieser Betrag kann höher sein, als der Zeitwert, wenn der Leasingvertrag noch nicht sehr lange läuft oder am Anfang keine Sonderzahlung geleistet wurde oder der Restwert zu hoch war, und somit weniger getilgt wurde.

Fall 1: Gegnerische Versicherung zahlt an VN die 5.000 € und die Kasko zahlt an den VN die 20.000 € aus und die LG stellt den Ablösebetrag von 27.000 in Rechnung.

Folge der Kunde bleibt auf einem Betrag von 2.000 € sitzen. Dies ist unabhängig von der Finanzierungsart.

Fall 2. Gegnerische Versicherung zahlt an die LG die 5.000 € und die Kasko zahlt an den VN die 20.000 € aus. Nun muß aber die LG vom Ablösebetrag die 5.000 abziehen und dem LN nur noch 22.000 in Rechnung stellen. Auch hier bleiben 2.000 € übrig, auf denen der LN sitzen bleibt.

Was die LG natürlich nicht darf, ist einerseits die 5.000 € von der Versicherung kassieren und anschließend noch den vollen Ablösebetrag von 27.000 vom LN.

Ich hoffe, es ist verständlich geworden.

Und zu Deinen Fragen:

Ok, aber sind ja zwei Versicherungen im Spiel. Die Haftpflichtversicherung ersetzt dem Leasingnehmer den Restwert und dieser muß dann eine Ablösesumme an den Leasinggeber zahlen.

Die Kasko ersetzt den Zeitwert aber nicht den Restwert.

Der Unfallschaden ist ja aber eine andere Sache und die Versicherung des Unfallverursachers will nun die Schadenssumme nur direkt an den Leasinggeber auszahlen.


Hat sie gesagt warum ? Solange aber die LG diesen Betrag vom Ablösebetrag in Abzug bringt, ist es aber o.k.

Der Restwert des Wagens ist dann ja aber um diesen Unfallschaden gemindert und wenn der Leasingnehmerwegen wegen dieser direkten Auszahlung an den Leasinggeber den Unfallschaden nicht reguliert bekomm, wäre er ja doppelt beschwert.


Völlig korrekt. Deswegen mein Beispiel von oben.

Aus diesem Grunde müßte diese Zahlung der gegnerischen Unfallversicherunng doch auf die Ablösesumme angerechnet werden, oder nicht?

Ja.
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maxxpump
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
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BeitragVerfasst am: 19.12.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, vielen Dank für Deine Hilfe.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
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BeitragVerfasst am: 20.12.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte sehr, gern geschehen Winken
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