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Prüfungsrecht - mündlich Prüfung

 
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AustinPowers
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Anmeldungsdatum: 12.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 10:12    Titel: Prüfungsrecht - mündlich Prüfung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich hatte gestern meine letzten Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen (SekII/I) in NRW.
Bisher habe ich alle Prüfungen bestanden. Abgesehen von den Prüfungen gestern. Zuerst wurde ich 60Min. für den Bereich der Sek. II geprüft. Diese Prüfung wurde mit "mangelhaft" bewertet. Damit kann ich aber leben, weil ich sozusagen inoffiziell weiß, dass der Erstgutachter der Klausur mit 1,3 bewertet hat. Somit ist das Fach bestanden. Das Problem ist aber die Sek 1 Prüfung. Die Prüfung dauerte 15 Min. und wurde ebenfalls mit "mangelhaft" bewertet.
Meiner Einschätzung nach aber völlig zu Unrecht. Ich habe jetzt vor, eben einer Beratung beim Leiter des Prüfungsamts Akteneinsicht zu beantragen. Die Frage ist jetzt aber, wie ich am cleversten vorgehen muss, wenn ich gegen die Benotung Widerspruch einlegen möchte. Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung? Welche genauen Angaben muss der Widerspruch enthalten? Wie sind die Aussichten auf Erfolg? Lohnt sich ggf. eine Klage? Gibt es Vergleichsfälle?? Fragen über Fragen.
Danke für eure Antworten
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