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Verfasst am: 12.11.05, 11:32 Titel: Fitnesstudiovertrag wegen Umzug gekündigt-Kündigungsfrist?
Hallo!
Ich habe folgende frage:
-Wenn man einen Fitnesstudiovertrag wegen Umzugs in eine andere Stadt kündigt, gilt diese Kündigung ab sofort, oder mit einer Frist?
In meinem Beispiel ist die betroffene Person seit dem 31.10. nur noch in der anderen Stadt gemeldet, die Kündigung ist am 31.10. verfasst worden, und hat den Betreiber am 03.11. erreicht.
Dieser bestätigt nun, mit Brief vom 11.11. den Austritt zum 03.12.
heisst das, dass für Dezember noch Beitrag zu zahlen ist, und müsste die Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung greifen, da ein Umzug doch ein ausserordentliches Kündigungsrecht ist?
Grundsätzlich besteht bei Dauerschuldverhältnissen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt sowohl für Verträge, die vor dem 1.1.2002 abgeschlossen wurden (gemäß Art. 229 § 5 EGBGB gelten für diese noch bis zum 31.12.2002 das BGB und das AGBG in ihrer bis zum 1.1.2002 geltenden Fassung), als auch für die seit dem 1.1.2002 abgeschlossenen Verträge.
Eine außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dieser liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Ende dem Kündigenden nicht zumutbar ist.
Die Rechtsprechung hat einen wichtigen Grund bisher vor allem bei längeren, ernsthaften Erkrankungen, bei Schwangerschaft, bei Umzügen in eine andere Stadt, wenn der Anreiseweg mehr als zwei Stunden beträgt sowie bei einer Einberufung zur Bundeswehr angenommen.
Es ist etwas eingetreten, das Sie beim Abschluss des Fitnessvertrages nicht
vorhersehen konnten. Jetzt können Sie nicht mehr ins Fitness- Studio gehen.
In solchen Fällen sollte Ihnen laut Vertrag ausdrücklich die Möglichkeit
eingeräumt werden, die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden.
Beispiele bei denen ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich sein muss:
a) Sie erkranken oder verletzen sich schwer. Der Arzt bescheinigt Ihnen,
dass Sie auf Dauer die Angebote des Fitness-Studios nicht mehr nutzen können.
b) Sie ziehen um. Ihr neuer Wohnsitz (Meldezettel!) liegt nun mehr als 25 km
vom Fitness-Studio entfernt.
In diesen Fällen handelt es sich jeweils im einen Wegfall der
Geschäftsgrundlage, der Sie berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Übrigens: Können Sie eine Ersatzperson für die restliche Laufzeit des Vertrags anbieten, sollte
dies das Fitness-Studio im Vertrag akzeptieren. Ändert das Studio einseitig
wesentliche Punkte des Vertrags (z.B.: Trainingsangebote, inkludierte Extras,
Öffnungszeiten, Lage des Studios, etc.) steht Ihnen grundsätzlich die
vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft zu, ohne weitere Zahlungen!
Soweit eine weitere Einlassung zu diesem Thema. Anhand der Entfernung sieht man schon, dass unterschiedliche Auffassungen bestehen. Genauso ist es mit den Kündigungsfristen bei sofortiger Kündigung. Es gibt Gerichte, die gehen von einer 14-tägigen Frist aus, andere halten sich an den üblichen Wortlaut, so wie er allgemein bekannt ist: Kündigung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund. Leider ist man sich da - wie bei vielem - nicht immer einig. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Das Studio möge belegen, wo es die Frist von einem Monat hernimmt, die ja mit der genannten Rechtsprechung bzw. dem Begriff "Kündigung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund" nicht überein kommt. Evtl. ist diese Frist Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Wenn nicht, kann man sich auf die genannten Gegebenheiten berufen. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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