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Bewachungserlaubnis

 
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paderle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 15:44    Titel: Bewachungserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte mich im Bereich Sicherheit und Bewachung selbstständig machen.

Dazu habe ich einen entsprechenden Kurs auf der IHK belegt und bestanden, ein Führungszeugnis beantragt und eine Versicherung abgeschlossen.

Damit bin ich zur Gemeinde und habe eine entsprechende Firma eintragen lassen.

Die Herren auf der Gemeinde wussten nichts von einer "Bewachungserlaubnis". Sie haben zwar die drei obigen Dukumente kopiert, aber wie sie eine solche Erlaubnis ausstellen sollten, wußten sie nicht.

Habe ich nun durch den Eintrag "Sicherheitsdienst" beim Gewerbeamt eine Bewachungserlaubnis oder muß ich eine extra Bestätigung bekommen?

Danke für die Hilfe,
Patrick
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Schlaukopf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Wissens erhält man eine Gewerbeerlaubnis "Bewachungsgewerbe" nach § 34a Gewerbeordnung.

Dann kanns losgehen.

MfG
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