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Einspruch wegen ungerechter Bewertung der Diplomarbeit

 
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thomas01245
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 22:52    Titel: Einspruch wegen ungerechter Bewertung der Diplomarbeit Antworten mit Zitat

Hallo,

Ende September habe ich mein Studium im Bereich BWL, Fachrichtung Industrie an der Berufsakademie abgeschlossen. In diesem Zusammenhang habe ich von Mai bis Juli eine Diplomarbeit angefertigt, mit deren Benotung ich allerdings nicht zufrieden bin (3,5). Nach einem schriftlichen Einspruch und zwei Telefonaten mit dem Fachleiter der Fachrichtung Industrie wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die Berufsakademie als Widerspruchsstelle ausscheidet. Es wurde mir jedoch ein Gespräch mit dem Betreuer der Berufsakademie angeboten, wobei jedoch gleich klargestellt wurde, dass die Berufsakademie keine Änderung an der Benotung der Diplomarbeit vornehmen wird. Dieses Gespräch habe ich wahrgenommen. Mir wurde ferner mitgeteilt, dass für einen Widerspruch der Gang zum Verwaltungsgericht Karlsruhe notwendig ist.

Weiß jemand was ich noch tun kann?
Wie erfolgsversprechend ist der Weg über das Verwaltungsgericht?
Gibt es irgendwo die Möglichkeit meine Arbeit mit der eines Kommilitonen, der den gleichen Betreuer hatte, zu vergleichen (er hat eine 1,2)?

MfG
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ManuelB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Note muss in wesentlichen Punkten begründet werden.
Welche Begründung für die Note wurde Dir denn beim Gespräch mitgeteilt ?

Welche Bewertungskriterien wurden denn für die Diplomarbeit angesetzt ?

Gab es keinen zweiten Prüfer ?
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thomas01245
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

In der schriftlichen Bewertung und im Gespräch hieß es, dass einzelne Punkte nicht differenziert und begründet genug sind. Dieser Auffassung bin ich jedoch nicht, was allerdings im Gespräch auch nicht weitergeholfen hat, da der betreuende Dozent von seiner ersten Meinung nicht abgewichen ist.

Ein zweiter Prüfer kommt nach der Prüfungsordnung und laut Fachleiter nur zum Zuge, wenn die Note schlechter als 4,0 ist.
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ManuelB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Leider ist es so, dass man in jeder Diplomarbeit Fehler finden kann und diese dann als so bedeutend interpretiert, dass dafür praktisch jede Note gegeben werden kann (ich habe da auch meine Erfahrungen gemacht - die Note war zwar nicht ganz so extrem, wich aber deutlich vom Durchschnitt ab). Ich habe die Note dann aber letztendlich doch akzeptiert. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung interessiert die Note der Diplomarbeit eh keinen mehr.

Ein Vergleich mit der Arbeit eines Kommilitonen ist meiner Ansicht nach nicht möglich, da dieser ja ein anderes Thema hat.

Für eine Klage beim Verwaltungsgericht solltest Du einen eigenen Gutachter einschalten, der deine Diplomarbeit bewertet. Die Kosten für den Gutachter bleiben zunächst mal an Dir hängen. Der Gutachter sollte mindestens dasselbe Renommee haben wie der Prüfer der Berufsakademie.

Gruß Manuel
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