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Verfasst am: 13.11.05, 01:58 Titel: Was machen Jäger im Naturschutzgebiet?
Hallo,
dürfen Jäger in einem Naturschutzgebiet in Gruppen kreuz und quer durch den Wald streifen, die Hund laufen lassen, mit Ästen und Stöcken einen großen Lärm veranstalten und somit alles Wild aufscheuchen?
Geschossen wurde allerdings nicht.
Aber das Wild trat die Flucht an.
Nehmen wir an, eine Frau A ist alleine zu Hause (der Wald grenzt direkt an ihre Wiese, teilweise waren die Jäger auf Frau A´s Waldgrundstück, teilweise auf dem eines anderen Nachbarn). Frau A wäre leider nicht mutig genug, die Herrschaften mit ihren umgehängten Gewehren anzusprechen und zu fragen ,was das Treiben soll.
Falls sie das nicht dürfen, sollte sie (oder nutzt es etwas), wenn sie im Wiederholungsfall die Polizei ruft?
Frau A hätte jedenfalls eine Heidenangst, wenn sie diese 10 bewaffneten Männer unmittelbar an ihrer zum Haus gehörenden Wiese sähe. Die Hecke, die Wiese und Wald abgrenzt, wurde allerdings nur von den Hunden überquert.
die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten hängt in erster Linie von der Schutzgebietsverordnung ab. In dieser kann festgelegt werden, ob jagdliche Einrichtungen gebaut werden dürfen, ob Jagd überhaupt stattfinden darf und wenn ja mit welchen Einschränkungen.
Verfasst am: 20.12.05, 07:00 Titel: Re: Was machen Jäger im Naturschutzgebiet?
Kimy hat folgendes geschrieben::
Falls sie das nicht dürfen, sollte sie (oder nutzt es etwas), wenn sie im Wiederholungsfall die Polizei ruft?
Weshalb sollten sie das nicht gedurft haben?
Zitat:
Frau A hätte jedenfalls eine Heidenangst, wenn sie diese 10 bewaffneten Männer unmittelbar an ihrer zum Haus gehörenden Wiese sähe. Die Hecke, die Wiese und Wald abgrenzt, wurde allerdings nur von den Hunden überquert.
Die Wiese gehört doch sicher auch zu einem Jagdbezirk?
Die Wiese gehört Frau A, ist also Privateigentum. Zum Wohnhaus gehörend und durch eine Hecke eingefasst, wie das bei Hausgärten so üblich ist. Direkt dahinter beginnt der Wald.
Der Wald ist überhaupt kein Jagdbezirk, sondern steht unter Naturschutz.
Mittlerweile weiß Frau A aus der Zeitung, was die Jäger dort gemacht haben. Es wurde nach illegalen Müllablagerungen gesucht.
Aber ob man dafür Gewehre braucht, und mit Ästen und Stöcken alles Wild aufscheuchen muss?
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.12.05, 14:43 Titel:
Kimy hat folgendes geschrieben::
Mittlerweile weiß Frau A aus der Zeitung, was die Jäger dort gemacht haben. Es wurde nach illegalen Müllablagerungen gesucht.
??
Das ist doch absurd.
Warum soll denn das keine ganz normale kleine und erlaubte Treibjagd nach einschlägigem Jagdrecht gewesen sein? Ich verstehe das Problem nich rechtt. Vermutlich hätten die Hunde nicht über das eingefaßte Privatgrundstück gedurft, aber sonst...?
fontane
Der Wald ist überhaupt kein Jagdbezirk, sondern steht unter Naturschutz.
Auch ein unter Naturschutz stehender Wald kann Teil eines Jagdbezirkes sein. Im Sinne des Jagdrechtes befriedete Bezirke sind selten. Auch private Wiesen werden duch Einfassung nicht automatisch dazu. Werfen Sie doch einmal einen Blick in die landesrechtlichen Regelungen zu Jagd und Umweltschutz.
Das Führen der Waffen dürfte Jägern nach §13 Absatz 6 Waffengesetz gestattet sein.
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