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Verfasst am: 11.11.05, 19:37 Titel: Einforderung der Bürgschaft obwohl die Darlehen bezahlt
Zum Verständniss kurz die Erläuterung: Ein Unternehmer hat zwei Kinder, beide arbeiten in seinem Betrieb, als der Unternehmer ein Büro und Wohnhaus baut in dem auch seine beiden Kinder einziehen sollen, wird während der weit fortgeschrittenen Bauphase das Geld knapp. Für ein weiteres Darlehen verlangt die Bank von der Tochter und vom Sohn das diese eine Bürgschaft übernehmen sollen, weil diese auch in dem Haus einziehen und es ihnen später mal gehören wird. Wie es so kommt, geht die Firma nach einigen Jahren in den Konkurs und die Tochter bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Da die Verwandten von der Bürgschaft wissen, lehen diese eine Erbschaft ab. Die Darlehen für das Haus werden duch den Erlös für das Haus beglichen. Der Unternehmer hat aber noch andere offene Verbindlichkeiten und für die die soll der Sohn bis zur Höhe der abgegebenen Bürgschaft nun aufkommen. Der Sohn weigert sich, weil er damals die Bürgschaft unterschrieben hatte im Glauben diese sei nur für das Haus?
Muss er für die Bürgschaft aufkommen ???
Wenn ja, dann würde er bis zum jüngsten Tag für die Schulden die der Vater machen würde aufkommen!
Des kann man ohne genauere Angaben nicht sagen ...
Wichtig wäre vor allem was damals im Bürgschaftsvertrag vereinbart wurde (eng oder weite Bürgschaft). Sollte der Sohn eine Führungstätigkeit im Betrieb gehabt haben (Juniorchef?) dann war es durchaus rechtens ihm eventuell eine weite Bürgschaft für Haus und Firma unterschreiben zu lassen. Hat er dass dann auch getan, wird er wohl bis zum bitteren Ende zahlen müssen ...
Wie er mir sagte, war er und seine Schwester nicht an der Firma beteiligt. Der Sohn ist Zimmerermeister und war in der Firma des Vaters Polier und wurde nach geleisteten Stunden bezahlt, die verstorbene Schwester war Bürokauffrau und wurde auch nach geleisteten Stunden bezahlt. _________________ Brandneu hier!
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