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Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Artikel versteigert mit dem der Käufer jetzt unzufrieden ist und den Artikel zurückgeben möchte. Da ich den Artikel als Privatperson versteigert habe ist meine Frage nun: Gibt es ein Rückgabe- bzw Umtauschrecht unter Privatpersonen?
Nein. Sofern der Artikel nicht defekt war oder ansonsten nicht der Beschreibung entsprach, braucht man nicht "umzutauschen".
Ein Umtauschrecht gibt es sowieso nicht - es gibt nur unter besonderen Umständen (Versandhandel etc.) ein 14 tägiges Widerrufsrecht, was aber eben nicht bei Privatverkäufen gilt.
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