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Privathaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht?

 
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hexentochter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 23:00    Titel: Privathaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht? Antworten mit Zitat

Welche Versicherung würde greifen wenn folgender Fall eintreten würde?
Person A zieht einen beladenen Anhänger einen abschüssigen Waldweg für etwa 10 Meter zum Auto, um den Anhänger anzukoppeln. Auf Grund des Gewichts und des rutschigen Waldbodens entgleitet der Hänger und rutscht in das Heck des Pkw und beschädigt den Stoßfänger des Kfz. Weder der Pkw, noch der Hänger befinden sich in Besitz von Person A. Auch sind beide Gegenstände nicht geliehen. Die jeweiligen Halter befinden sich in der Nähe und bitten um Ankoppelung des Hängers.
Der Vorfall ereignet sich nicht im allgemeinen Straßenverkehr, sondern wie beschrieben, in einem Waldstück. (Genehmigung zum Befahren dieses Waldstückes liegt vor)
Kann es sein, dass die Privathaftpflichtversicherung von Person A nicht zahlt, weil der Anhänger bewegt wird? Greift dann doch die Kfz-Versicherung von Person B, dem Halter des Anhängers? Oder sogar von Person C, dem Halter des Pkw?

Vielen Dank
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine sehr interessante Geschichte!
Schätze mal, daß die PHV des Ankopplers haften müßte. Gefälligkeitshandlung.
Der Ankoppler ist ja von den VN gebeten worden und es war eine längere Strecke der Anhänger zu steuern. Damit hat er die Haftung übernommen.
Ansonsten die Haftpflichtversicherung des Anhängers.
Haftpflicht des PKW definitiv nicht in der Haftung.

Ist so meine Idee...

chatterhand
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hexentochter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Eine sehr interessante Geschichte!
Schätze mal, daß die PHV des Ankopplers haften müßte. Gefälligkeitshandlung.
Der Ankoppler ist ja von den VN gebeten worden und es war eine längere Strecke der Anhänger zu steuern. Damit hat er die Haftung übernommen.
Ansonsten die Haftpflichtversicherung des Anhängers.
Haftpflicht des PKW definitiv nicht in der Haftung.

Ist so meine Idee...

chatterhand


Oh, doch noch eine Antwort, hab schon fast nicht mehr damit gerechnet... Danke!
Habe mich heute noch anderweitig erkundigt: Es sieht fast so aus, als ob die Phv des Ankopplers nicht zahlen würde... Falls doch, dann wohl nur im äußersten Ausnahmefall. Es kann doch aber nicht sein, dass die Pkw-Vers. einer Person (Halter des Anhängers), die keine Schuld trifft, letztendlich zahlen muss und der Versicherte dann auch noch hochgestuft wird??? Verstehe die Welt nicht mehr..

Hexentochter Mit den Augen rollen
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Ganze ist nun mal Juristerei und im Zweifel würde ich den Schaden allen Versicherern melden. Dann müssen die das untereinander klären, ob und wer haftet.
Das ist letztlich auch deren Aufgabe und dafür bezahlt man die Versicherung. Wer dann mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann ja immer noch klagen.
Ist aber letztlich von der Höhe des Schadens abhängig.
Eine Rückstufung im Schadensfall erfolgt bei einer PHV wie auch bei der Vers. des Anhängers nicht.

chatterhand
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