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Dachgeschoss abgebrannt Hausrat/Gebäudevers.

 
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jikja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 23:31    Titel: Dachgeschoss abgebrannt Hausrat/Gebäudevers. Antworten mit Zitat

Mit der Hausratversicherung hat A ein Vergleich getroffen, in der Annahme es handelt sich hier um alle in der Wohnung befindlichen beweglichen Gegenstände.So hatte der Gutachter der Gebäudeversicherung A den Unterschied der beiden Versicherungen auch im ersten Telefonat erklärt (Mitschrift). Alle Schäden an fest eingebauten Gegenstände , wie z.B. auch die Einbauküche werdn von der Gebäudeversicherung übernommen. Auf Nachfrage in der ersten begutachtung des Schadens wurde das A und dem Architekten von dem Gutachter nochmals bestätigt. 4 Wochen später wird A nun von G mitgeteilt ,er hätte mit der Hausratversicherung die Vereinbarung getroffen die Einbauküche würde von der Hausratversicherung übernommen.
A sollte sich bitte an die Hausrat wenden!
Das Badezimmer (Badewanne, Dusche, Wasserhähne werden bezahlt, die Handtuchhalter, Halterung für Gläser..... aus der gleichen Serie werden nicht bezahlt.
Die Heizung wird bezahlt, die fest in die Wand eingeaute Klimaanlagen nicht.
Bei dem Vergleich mit der HR war keine Rede von der Küche.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

So ganz hab ich das Problem wohl nicht begriffen.

Die Frage bezieht sich auf den Thread vom Sept./Okt. 2005, ja?

Dann versteh ich nicht, warum hier mit der Hausratversicherung ein "Vergleich" geschlossen werden soll. Der Sachverhalt scheint doch dann klar zu sein. Der Hausrat wurde durch Brand zerstört, grobe Fahrlässigkeit ist nicht ersichtlich; also hat die hausratversicherung die beschädigten/zerstärten Hausratgegenstände zum Neuwert zu entschädigen. Warum dann ein "Vergleich"?

Zur Frage, was denn jetzt Hausrat ist und was Gebäudebestandteil ist: Grundsätzlich sind bewegliche Sachen Hausrat, die Gebäudeversicherung kümmert sich um Gebäudebestandteile. Abgrenzungsprobleme kann es hier allenfalls bei der "Einbauküche" geben. Grundsätzlich ist eine solche Küche als bewegliche Sache anzusehen, auch wenn die Schränke an der Wand angeschraubt sind. Die Küche kann problemlos entfernt werden und in einer anderen Wohnung eingebaut werden (mit kleineren oder größeren Anpassungsarbeiten). Also ist eine solche Küche kein Gebäduebestandteil, sondern Hausrat.

Genau so ist es im Bad: Badewanne und Wasserhähne sind Gebäudebestandteil, handtuchhalter usw. ist ganz klar Hausrat. Ausnahme hierfür: Wenn ein Mieter die sanitären Anlagen bzw. leitungswasserinstallationen auf seine Kosten beschafft hat, dann zählt das zum Hausrat, obwohl eigentlich Gebäudebestandteil. Ebenso ist es mit der Klimaanlage, wenn sie der Mieter selbst beschafft hat.

(meine Antwort ist vielleicht ein bisschen unstrukturiert, aber das war die Frage ja auch)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss hier nur eines. Einbauküchen sind Bewertungsmässig immer Bestandteil der Immobilie. Ob das auch für den Versicherungsschutz so gilt, keine Ahnung.

Gruss - fagus
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