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Berufsunfähigkeit - ärztl. Untersng. nach Leistungsgewähr

 
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raddy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 20:17    Titel: Berufsunfähigkeit - ärztl. Untersng. nach Leistungsgewähr Antworten mit Zitat

Halli hallo!
Eine Frage zum Thema Berufsunfähigkeit:
ist es möglich, dass es Versicherer gibt, die nach Prüfung des Berufsunfähigkeitsfalles die vereinbarte monatliche Rente ein Leben lang zahlen, ohne in festen zeitlichen Abständen eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen, um die Zahlung der Rente einzustellen?

Fall 1: Person X bezieht eine BU-Rente über Jahre hinweg. Versicherung Y prüft in Abständen von zwei Jahren und stellt nach vier Jahren die Rentenzahlung aufgrund von gesundheitlichen Verbesserungen ein.

Fall 2: Person Z bezieht eine BU-Rente und wird ihr Leben lang nicht mehr nach gesundheitlichen Verbesserungen geprüft (auszuschließen sind hier technisches oder menschliches Versagen). Kann diese Person die Rente ein Leben lang beziehen?

Ich freue mich über die Antworten.

Beste Grüße!
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi und Willkommen im Forum,

Fall 1 ist so in etwa üblich. Wobei die mir bekannten Zeiträume idR 3 Jahre sind, in denen der Versicherer bedingungsgemäß eine erneute Überprüfung seiner Leistungspflicht vornehmen kann.

Fall 2 ist so nicht üblich. Jede BU-Absicherung, sei es als Zusatzversicherung oder als eigenständige BU-Versicherung, hat ein wohl definiertes Ende, das der Versicherte selbst bei der Vertragsgestaltung festlegt. Das z.Zt. übliche Höchstalter ist 65 Jahre, wobei es hier auch noch auf die jeweilige Berufsgruppe/Risikoklasse und die Gesellschaft ankommt.
Ein lebenslanger Rentenbezug analog einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung ist somit nicht möglich. Es ist außerdem nicht Sinn und Zweck der BU-Absicherung ein zusätzliches Alterseinkommen zur Verfügung zu stellen, sondern eben in der aktiven Phase Einkommensverluste abzufangen damit z.B. die private Altersversorgung nicht zusammenbricht.
Hilft Dir das?
_________________
chatterhand
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
BU mit lebenslanger Rentenzahlung gibt allerdings heute doch schon. D. h. jedoch nicht , das der Versicherer nicht weiterhin prüft. Wer zahlt schon gern, wenn der Rentner fit ist wie ein Turnschuh.
Mir bekannt einzig die Stuttgarter zahlt ohne konkrete Verweisung......noch. Dieser Tarif wird diesen Monat beerdigt
Grüße Thom
_________________
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raddy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen, die Damen und Herren! Winken

Vielen Dank Euch Zweien!
Ja, das hilft schon weiter. Meines Erachtens ist es nämlich auch so, dass in regelmäßigen Abständen geprüft wird. Wäre ja auch ein Ding der Unmöglichkeit ("Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld..." Winken)
Dass nach Einsetzen der Zahlung nicht mehr geprüt wird kam mir auch recht spanisch vor.
Eine Versicherung (oder besser - deren mobiler Vertriebsmann) hatte dies nämlich einem Mandanten erzählt. Da ich mich mit der Materie (zumindest dachte ich das bis dahin) eigentlich sehr gut auskenne, brachte es doch Zweifel auf.

@ Thom: eine bis zum Ableben zahlende BU-Versicherung gibt es bei drei oder vier Anbietern. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass der Berufsunfähigkeitsfall dann spätestens bis zum 40. oder 45. Lebensjahr (je nach Vertrgsgestaltung) eingetreten sein muss.
Ohne konkrete Verweisung in der Erstprüfung zahlt desweitern die Versicherung, die mit Ihrer Werbung die Brust des 1. FC Köln ziert.
Ähnliches gilt auch bei sog. gesundheitlichen Verbesserungen. Auch hier muss sich der Kunde nicht, wie bei allen anderen Versicherern, melden, um diese bekannt zu geben, wenn er bei der "Lukas Podolski-Versicherung" versichert ist, oder bei der Gesellschaft, dessen Name vor zig Jahren von "Simon & Garfunkel" besungen wurde. Tipp: Das Tier spreizt seine Schwingen in den Anden und hat eine Flügelspannweite von rd. drei Metern... Winken
Natürlich kommt der Versicherer dann irgendwann selbst auf den Kunden zu und lässt sich den Gesundheitszustand durch Ärzte bescheinigen. Aber hier ist eben nicht der Kunde sondern die Versicherung am Zug.
Viele Grüße!
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