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Verfasst am: 14.11.05, 10:59 Titel: Reisestorno und AGB des Veranstalter
gebucht wurde eine Reise Flug und Hotel.
keine weiteren Leistungen ; gilt das als Pauschalreise ?
2 Monate vor Reiseantrittsdatum wurde die Reise schriftlich beim Veranstalter
storniert.
Lt. Allgemeiner Reise-und Zahlungsbedingungen des Verabstaltung betragen die
Stornierungskosten in diesem Fall 10% vom Reisepreis; er hätte also 90% zu erstatten.
Obwohl das Flugticket (Sondertarif) in der Reisebestätigung n i c h t als Fremdleistung
klassifiziert ist, will der Veranstalter die Stornierungkosten (90%) des Tickethändlers
geltend machen; d.h. mir nur 10% erstatten.
Dieser war nie mein Vertragspartner.
Kann ich auf die Stornierungskosten auch für das Flugticket lt. ARB bestehen und 90% Erstattung fordern??
Danke viel mals für Ratschläge
Sisudat
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 14.11.05, 23:08 Titel:
Maßgeblich ist die Rechnungsstellung; sind beide Leistungen auf einer Rechnung (auch mit separat ausgewiesenen Preisen) enthalten, liegt eine Pauschalreise vor.
Haben Sie die Reise bei einem Reisebüro individuell zusammenstellen lassen oder handelt es sich tatsächlich um ein Veranstalterangebot (z.B. "Flug und Hotel nur 999,00 Euro") ?
Wurde ein Reisepreissicherungsschein bei der Buchung ausgehändigt ?
Ist die Reise bereits bezahlt worden (Anzahlung oder gar voller Preis) ?
Die Reise habe ich mir individuell zusammenstellen lassen.Sie wurde 100%ig bezahlt.
Mit der Reisebestätigung wurde ein Sicherungsschein übergeben.
Bitte, Report, was kann und muss ich tun ? Leider hatte ich schon vorschnell, die
Stornierungskosten für das Ticket Berlin-Wien-Bangkok-Wien-Berlin in Höhe von 90%
des Ticketpreises akzeptiert.Habe jetzt erst die AGB des Veranstalters gelesen.
Zurückgegeben wurde auch noch ein Ticket Bangkok-Trat, für das überhaupt keine
Erstattung kommt.In der Zwischenzeit weiss ich aber, dass die Airline Bangkok Airways
jedes Ticket gegen eine Stornogebühr von 300,00 THB ( ca. 6,00 Euro) zurücknimmt.
Irgendwie fühle ich mich vom Veranstalter getäuscht.
Danke und freundliche Grüsse
Sisudat
a) Deine Reiseunterlagen einsehen kann,
b) fachkundig und
c) zu einer Rechtsberatung berechtigt ist.
In diesem Forum wird sich nur Bedingung b) erfüllen lassen ... deshalb empfehle ich dringend, einen Anwalt zu konsultieren und hier im Forum keine Rechtsberatung zu erwarten - in Deinem eigenen Interesse!
Ein Reisevertrag ist dann als mit Fehler behaftet zu betrachten, wenn nicht für jede einzlne Teilleistung der Veranstalter und seine konkreten Bedingungen angeführt werden.
Nicht ausreichend ist der Hinweis, es handle sich um einen Sondertarif mit besonderen Bestimmungen. Diese müssen, um rechtskräftig in einen Reisevertrag einbezogen zu werden, auch im Detail bekannt gegeben werden.
Ob es sich bei einer individuell zusammengestellen Reise um eine Pauschalreise handelt oder um einzelne Bausteine, die vermittelt werden, hängt von der genauen Buchungsbestätigung ab. Wobei hier der EuGH sogar dazu neigt, dass wenn dem Reisebüro vor oder bei Abschluß von Baustein-Reisen klar sein muss, dass der Kunde hier eine Pauschalreise wünscht, diese als solche zu betrachten ist. Also, kompliziert, kompliziert...
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