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Päckchen bei der Post verloren

 
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ritamanuela
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:24    Titel: Päckchen bei der Post verloren Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe da ein recht großes Problem und zwar habe ich bei einem Internetauktionshaus [Name geändert] Händler ein Handy inkl. Vertrag erworben. Dieses wurde mir auch sehr schnell zugestellt. Nachdem ich das Gerät aber ein paar Tage genutzt habe und festgestellt habe das es nicht so meinen Vorstellungen entspricht, habe ich es als Päckchen an den Händler zurückgeschickt und wollte den Vertrag widerrufen.

Nun ist es aber so, daß der Händler behauptet die Ware niemals zurückbekommen zu haben.
Was kann ich nun machen? Außerdem weigert sich der Händler den Vertrag zu widerrufen, da ich das Handy und die Karte ja schon genutzt habe.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:36    Titel: Re: Päckchen bei der Post verloren Antworten mit Zitat

ritamanuela hat folgendes geschrieben::
Nun ist es aber so, daß der Händler behauptet die Ware niemals zurückbekommen zu haben.

Haben Sie einen Einlieferungsbeleg von der Post?
Haben Sie schon einen Nachforschungsantrag gestellt?
Haben Sie die Sendung versichert (Paket) zurückgeschickt?

ritamanuela hat folgendes geschrieben::
Außerdem weigert sich der Händler den Vertrag zu widerrufen, da ich das Handy und die Karte ja schon genutzt habe.

Da hat der Händler recht - im Kleingedruckten Ihres Handyvertrages sollte sich eine Belehrung zum Thema Nutzung der Mobilfunkleistungen und Widerrufsrecht befinden.
Kurz gesagt, wenn Sie die Leistungen aus dem Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist in Anspruch nehmen, erlischt Ihr Widerrufsrecht.
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ritamanuela
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nebelhoernchen,

nein einen Einlieferungsbeleg habe ich nicht.
Habe mir gedacht wenn ich es als Päckchen verschicke würde es schon bei dem Verkäufer ankommen ist ja immerhin mit der Post verschickt worden.
Was soll ich denn jetzt machen? Habe dann einen Vertrag an der Backe aber kein Handy!

Die Ware war nicht versichert. Soll ich jetzt einen Anwalt einschalten und den Händler verklagen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

ritamanuela hat folgendes geschrieben::
nein einen Einlieferungsbeleg habe ich nicht.

Und damit auch keinen Nachweis, dass Sie das Handy zurückgeschickt haben.

ritamanuela hat folgendes geschrieben::
Habe mir gedacht wenn ich es als Päckchen verschicke würde es schon bei dem Verkäufer ankommen ist ja immerhin mit der Post verschickt worden.

Dadurch haben Sie zwar 2,70 Euro an Versandkosten gespart, aber dafür haftet die Post jetzt auch nicht für die verlorengegangene Sendung.

ritamanuela hat folgendes geschrieben::
Was soll ich denn jetzt machen? Habe dann einen Vertrag an der Backe aber kein Handy!

So sehe ich das auch. Sie könnten sich allerdings ein Handy ohne Vertrag (neu oder gebraucht) kaufen und damit diesen Vertrag nutzen.

ritamanuela hat folgendes geschrieben::
Die Ware war nicht versichert. Soll ich jetzt einen Anwalt einschalten und den Händler verklagen?

Dann kommen zu dem bisherigen Schaden noch die Kosten für den Rechtsanwalt hinzu. M. E. haben Sie kaum Chancen, einen Rechtsstreit mit dem Händler zu gewinnen.
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alex98
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 119
Wohnort: Mitteldeutschland

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 22:18    Titel: Mobilfunk Antworten mit Zitat

Hi,

Mobilfunkvertrag, mit dem auch nur ein einziges abgehendes Gespräch geführt worden ist, werden vom Mobilfunkbetreiber nicht mehr storniert (z.B. D1-(Wortsperre: Firma)).

Der Kaufvertrag fürs Handy + Mobilfunkvertrag sind auch 2 rechtlich unabhängige Verträge, die nicht voneinander abhängig sind.

Kauf Dir ein Handy ohne Vertrag, z.B. www. m o b i l e b o m b e r .de .
Ist dort deutlich billiger.

alex
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