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Verfasst am: 11.02.06, 22:25 Titel: Rechtsstreit wegen Wucherpreisen?
Habe mir vor der Vergabe eines Hanwerkerauftrags ein Angebot geben lassen, welches nur den Stundenlohn enthielt. Da nur einfachstes Material benötigt wurde, sah ich kein Risiko und beauftragte trotzdem.
Neben einer bewußt falschen Stundenabrechnung wurden für das Material Preise bgerechnet, die 3 bis 10 Mal so hoch sind, wie ich die Artikel im Internet finde - bei den meisten Artikeln ist mir aber der Hersteller nicht bekannt (es geht um Kupferrohr, Rohrisolierung, Schellen, Muffen).
Ich habe das Material zu ca. 1/3 bezahlt.
Die gegnerische Partei hat bereits 10 Tage nach der Rechnung einen RA eingeschaltet.
Soll/kann man sich hier auf einen Rechtsstreit einlassen??
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.02.06, 23:00 Titel:
Eine Einschätzung von derartiger Tragweite kann man unmöglich auf die Entfernung und mit so wenigen Informationen seriös vornehmen. Sie sollten hierzu besser einen Anwalt zu Rate ziehen.
Grundsätzlich *könnte* hier ein Fall von "Wucher" vorliegen, aber dazu müßte man die genauen Umstände des Einzelfalls betrachten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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An Details habe ich nur das teuerste Produkt der Rechnung:
Herstellerpreis 2,35 lt. aktueller Preisliste im Internet (Rohrdämmung)
Rechnugspreis 5,45 + MWSt. = 6,32
Ich frage z.Zt.beim Hersteller an, ob die Originalpreise Endkundenpreise / inkl. MWSt. sind.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.02.06, 00:52 Titel:
Das sollte man in der Tat wissen. Daß eine Gewinnspanne dieser Art nicht unüblich ist, sollte man aus der Gastrononie kennen. Für die ca. 1 EUR (ohne Pfand), die man im Supermarkt für 1,5 l Cola zahlt (dürfte in DE ähnlich sein), bekommen Sie im Restaurant nicht mal 0,2 l. Und auch der Supermarkt hat eine Gewinnspanne gegenüber den Herstellerpreisen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das sollte man in der Tat wissen. Daß eine Gewinnspanne dieser Art nicht unüblich ist, sollte man aus der Gastrononie kennen. Für die ca. 1 EUR (ohne Pfand), die man im Supermarkt für 1,5 l Cola zahlt (dürfte in DE ähnlich sein), bekommen Sie im Restaurant nicht mal 0,2 l. Und auch der Supermarkt hat eine Gewinnspanne gegenüber den Herstellerpreisen.
Wobei man zur Verteidigung des Handels und der Resaurants sagen muss, dass es nicht das nicht die Gewinnspanne ist. Zum EK-Preis kommen noch jede Menge an Kosten dazu. Gewinn(spanne)=VK-Preis-Selbstkosten.
zum Thema Wucher (BGB §138) stellt sich für mich jedoch die Frage, wo hier die "Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen" zu finden ist.
Generell gilt bei Handwerkern, dass man immer vorher fragen soll, was der Spaß kostet. Meine (Ex-)Autowerkstatt berechnet mit traditionell Preise für Öl etc, die doppelt so hoch liegen, wie im Baumarkt. Wie Pünktchen richtig ausführt ist das ja nicht nur Gewinn... Bei der letzten Inspektion haben die Freunde dann statt der Einzelpositionen eine Verbrauchsmaterialienpauschale berechnet, die noch einmal doppelt so teuer war, wie früher die Summe der Einzelposten.
Hier hilft nur konsequentes Wechseln des Anbieters.
Unerfahrenheit bei der ersten Handwerkerbeauftragung würde ich z.B. schon für mich in Anspruch nehmen wollen.
Außerdem gehe ich davon aus, daß dies bedingt geplant war - das Angebot enthielt trotz detaillierter Materialangaben nur einen Stundenlohn. Während der Arbeit wurde zudem davon gesprochen, wie günstig das Material von ihnen und wie teuer das im Baumarkt sei. Explizit genannt wurde hier leider nur Material, das nicht verwendet wurde.
Soweit ich gehört habe, ist die UVP des Herstellers mehr oder weniger die obere Grenze - eingekauft wird das Material zu gut der Hälfte dieses Preises.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.02.06, 00:19 Titel:
regbull hat folgendes geschrieben::
Unerfahrenheit bei der ersten Handwerkerbeauftragung würde ich z.B. schon für mich in Anspruch nehmen wollen.
"Unerfahrenheit" i.S.d. §138 BGB bedeutet aber nicht "nicht clever genug, sich vorher zu informieren". Zumal Sie im Streitfall plausibel machen müßten, daß Sie im Leben noch keinen Handwerker beauftragt haben...
Gemeint sind eher wesentlich komplexere Zusammenhänge, etwa im Kontext von Bau- oder Aktienrecht, in denen man als Laie nicht mal eben mit ein paar schnellen Nachfragen sich sachkundig machen kann.
Außerdem wird der Handwerker Ihnen kaum an der Nasenspitze angesehen haben, daß Sie noch nie einen Handwerker beauftragt haben und kann daher kaum bewußt (!) Unerfahrenheit ausgenutzt haben. Genau darum geht es aber beim Wucher.
Beispiel: Ich kann problemlos eine Anzeige in die Zeitung setzen "30 qm Wohnung, 2000 EUR / Monat". Wenn sich dann jemand meldet, der nicht weiß, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, ist das sein Problem. Anders sieht es aus, wenn ich eine afrikanische Flüchtlingsfamilie vor mir habe und spontan entscheide "von denen verlange ich jetzt das Dreifache, die wissen es ja nicht besser und haben auch keine Wahl". Verstehen Sie den Unterschied? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Naja, Handwerker werden nicht von Mietern beauftragt - und selbst der Hausbau ist i.d.R. schlüsselfertig - Handwerkeraufträge werden hier nicht vergeben.
Kann man mit so Äußerungen wie "Ich kaufe das Material doch nicht im Baumarkt, das ist doch viel zu teuer" bezogen auf Cu-Rohr (Baumarktpreis 1,10 € / Rechnungspreis 5,68 €) vielleicht was anfangen? Ich habe hieraus und aus anderen Äußerungen auf reele Preise geschlossen.
Kann man evtl. zwischen Berechnung von "Wucherpreisen" und Einklagens ebendieser unterscheiden? Oder gibt es hier keinen rechtlichen Unterschied?
(Allgemeine Anmerkung für den unbeteiligten Leser: es geht nicht um das Sparen einiger hundert Euros, sondern darum, schwarzen Schafen in der Handerkszunft entgegenzutreten. Die Burschen haben zB heimlich die Baustelle verlassen und haben eine Terassentür offen angelehnt, um unauffällig wieder hereinzukommen. Abgezogen von der Arbeitszeit wurde dieser "Ausflug" aber nicht - aus meiner Sicht ein klarer Betrugsversuch).
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