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paulinchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.05, 14:25 Titel: Mit geliehenem Auto Schaden an Dritten verursacht |
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Hallo,
folgender Fall ist mir passiert. Ich habe mit dem Auto einer Freundin bei Bekannten das Einfahrtstor zerstoert. Muss ich nun den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder uebernimmt die KFZ Haftpflicht einen Teil des Schadens?
Vielen Dank.
Gruesse,
Jacqueline |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 14.11.05, 14:34 Titel: |
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die kfz-haftpflicht übernimmt alle schäden die durch den gebrauch des kfz verursacht werden. dafür ist sie ja auch da  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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paulinchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.05, 14:40 Titel: |
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Wow, danke fuer die schnelle Antwort. Das sind ja gute Nachrichten. Das heisst der Schaden am Tor wird uebernommen und ich muss nur den Schaden an dem Fahrzeug zahlen!? Und natuerlich dann die Mehrkosten fuer die Versicherung der Freundin, da sie ja dann wohl hoeher gestuft wird. Na immerhin.
LG,
Jacqueline |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 14.11.05, 15:06 Titel: |
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| paulinchen hat folgendes geschrieben:: | | Und natuerlich dann die Mehrkosten fuer die Versicherung der Freundin, da sie ja dann wohl hoeher gestuft wird. |
Sie wird aber nicht nur in der Kasko höhergestuft, sondern auch in der Haftpflicht. Zudem wirkt sich diese Erhöhung auch auf die Folgejahre aus. Nur mit der Erhöhung zum 01.01.2006 ist das ganze dann nicht erledigt. Zudem sollte deine Freundin mal nachschauen, ob sie im Versicherungsvertrag als einzige Nutzerin eingetragen ist. Denn dafür bekommt sie einen Rabatt. Wenn du jetzt mit dem Auto gefahren bist, berechtigt das die Versicherung einen Vertragsstrafe zu fordern.
Alle in allem vielleicht höhere Kosten (SF-Einstufung, Vertragsstrafe ) als den Schaden direkt selber zu begleichen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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paulinchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.05, 15:31 Titel: |
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Vielen Dank. Ja, es ist mir klar, dass die Erhoehung fuer einen laengeren Zeitraum bezahlt werden muss. Bei einem Schaden von 2000 Euro lohnt es sich aber vielleicht dennoch.
Gluecklicherweise ist sie nicht als alleinige Fahrerin eingetragen.
LG,
Jacqueline |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 14.11.05, 18:26 Titel: |
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Vielleicht ist mal zu klären wie hoch der Schaden am Fahrzeug (Kasko) bzw. am Tor(Haftpflicht) ist und dementsprechend selbst regulieren. Mal rechnen.
Der Halter kann den Fahrer für den Schaden (Versicherungsmehrprämie wegen Rückstufung) doch haftbar machen, oder nicht?
chatterhand |
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paulinchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.05, 18:32 Titel: |
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Hallo,
danke fuer den Hinweis. Allein der Schaden am Tor kostet 2000 Euro. Am Fahrzeug sind nur Kratzer, deren Reparatur werde ich natuerlich selbst bezahlen. Selbstverstaendlich werde ich auch die Mehrkosten fuer die Versicherung tragen, das ist ja Ehrensache wenn man sich ein fahrzeug leiht.
Gruss,
jacqueline |
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paulinchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.05, 18:49 Titel: |
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Gleich noch eine Frage. Kommt bei Schaeden in der Hoehe in der Regel ein Gutachter? Der Schaden muss naemlich schnellstmoeglich repariert werden und das wuerde ja das Ganze noch Verzoegern.
LG,
Jacqueline |
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