Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mit geliehenem Auto Schaden an Dritten verursacht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mit geliehenem Auto Schaden an Dritten verursacht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
paulinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:25    Titel: Mit geliehenem Auto Schaden an Dritten verursacht Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall ist mir passiert. Ich habe mit dem Auto einer Freundin bei Bekannten das Einfahrtstor zerstoert. Muss ich nun den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder uebernimmt die KFZ Haftpflicht einen Teil des Schadens?

Vielen Dank.

Gruesse,
Jacqueline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

die kfz-haftpflicht übernimmt alle schäden die durch den gebrauch des kfz verursacht werden. dafür ist sie ja auch da Smilie
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
paulinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, danke fuer die schnelle Antwort. Das sind ja gute Nachrichten. Das heisst der Schaden am Tor wird uebernommen und ich muss nur den Schaden an dem Fahrzeug zahlen!? Und natuerlich dann die Mehrkosten fuer die Versicherung der Freundin, da sie ja dann wohl hoeher gestuft wird. Na immerhin.

LG,
Jacqueline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

paulinchen hat folgendes geschrieben::
Und natuerlich dann die Mehrkosten fuer die Versicherung der Freundin, da sie ja dann wohl hoeher gestuft wird.


Sie wird aber nicht nur in der Kasko höhergestuft, sondern auch in der Haftpflicht. Zudem wirkt sich diese Erhöhung auch auf die Folgejahre aus. Nur mit der Erhöhung zum 01.01.2006 ist das ganze dann nicht erledigt. Zudem sollte deine Freundin mal nachschauen, ob sie im Versicherungsvertrag als einzige Nutzerin eingetragen ist. Denn dafür bekommt sie einen Rabatt. Wenn du jetzt mit dem Auto gefahren bist, berechtigt das die Versicherung einen Vertragsstrafe zu fordern.

Alle in allem vielleicht höhere Kosten (SF-Einstufung, Vertragsstrafe ) als den Schaden direkt selber zu begleichen.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
paulinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Ja, es ist mir klar, dass die Erhoehung fuer einen laengeren Zeitraum bezahlt werden muss. Bei einem Schaden von 2000 Euro lohnt es sich aber vielleicht dennoch.

Gluecklicherweise ist sie nicht als alleinige Fahrerin eingetragen.

LG,
Jacqueline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist mal zu klären wie hoch der Schaden am Fahrzeug (Kasko) bzw. am Tor(Haftpflicht) ist und dementsprechend selbst regulieren. Mal rechnen.
Der Halter kann den Fahrer für den Schaden (Versicherungsmehrprämie wegen Rückstufung) doch haftbar machen, oder nicht?

chatterhand
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
paulinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke fuer den Hinweis. Allein der Schaden am Tor kostet 2000 Euro. Am Fahrzeug sind nur Kratzer, deren Reparatur werde ich natuerlich selbst bezahlen. Selbstverstaendlich werde ich auch die Mehrkosten fuer die Versicherung tragen, das ist ja Ehrensache wenn man sich ein fahrzeug leiht.

Gruss,
jacqueline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
paulinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gleich noch eine Frage. Kommt bei Schaeden in der Hoehe in der Regel ein Gutachter? Der Schaden muss naemlich schnellstmoeglich repariert werden und das wuerde ja das Ganze noch Verzoegern.

LG,
Jacqueline
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.