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Verfasst am: 14.11.05, 20:34 Titel: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
Hallo,
Frage: Führt der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung bei Erfolg immer automatisch zu einem Gerichtsprozess, oder kann die gegnerische Seite sich die Sache nochmal überlegen?
Verfasst am: 15.11.05, 12:58 Titel: Re: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung
peterchen hat folgendes geschrieben::
Frage: Führt der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung bei Erfolg immer automatisch zu einem Gerichtsprozess, oder kann die gegnerische Seite sich die Sache nochmal überlegen?
Ja, es kommt dann in jedem Fall zu einem Verhandlungstermin.
Hallo,
der Antragsteller kann den Antrag auch zurücknehmen, dann wir die als Beschluss erlassene eV automatisch gegenstandslos. Dann wird nicht mehr verhandelt, das Gericht legt lediglich noch die Verfahrenskosten durch Beschluss dem Antragsteller auf (§ 269 ZPO).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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