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Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.05, 20:34    Titel: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

Hallo,

Frage: Führt der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung bei Erfolg immer automatisch zu einem Gerichtsprozess, oder kann die gegnerische Seite sich die Sache nochmal überlegen?

Viele Grüße!
Peter
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 12:58    Titel: Re: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

peterchen hat folgendes geschrieben::
Frage: Führt der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung bei Erfolg immer automatisch zu einem Gerichtsprozess, oder kann die gegnerische Seite sich die Sache nochmal überlegen?

Ja, es kommt dann in jedem Fall zu einem Verhandlungstermin.
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Antragsteller kann den Antrag auch zurücknehmen, dann wir die als Beschluss erlassene eV automatisch gegenstandslos. Dann wird nicht mehr verhandelt, das Gericht legt lediglich noch die Verfahrenskosten durch Beschluss dem Antragsteller auf (§ 269 ZPO).
Gruß, dos
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