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Kontopfändung

 
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Tannetanni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 18:33    Titel: Kontopfändung Antworten mit Zitat

Hi,
bin neu hier und habe gleich ein großes Problem

1) Habe heute per Zufall erfahren, das mein Konto gepfändet wurde. Mein Problem nun ist, das dort mein Gehalt raufgeht und ich ein kleines Kind zuvversorgen habe, was kann ich tun.

2) Der Gläubige Böse r, der dies Beantragt hatte, hat sich bei mir nicht gemeldet und irgendetwas angekündigt.

vielen dank für Eure Antwort im vorraus Winken .
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korbinian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Gläubiger muss sich nicht vorher melden oder die Pfändung ankündigen, er hat eine unbestrittene Forderung und in der Regel einen vollstreckbaren Titel. Sonst würde ja jeder das Konto vorher abräumen Smilie Smilie .

Die Pfändung wird danach noch zusätzlich durch den Gerichtsvollzieher zuhause zugestellt, damit der Schuldner Bescheid weis. Ausrufezeichen

Du kannst dir aber beim Vollstreckungsgericht innerhalb von 14 Tagen den zum Lebenunterhalt notwendigen Betrag von der Pfändung freistellen lassen. Normalerweise bis zur Pfändungsfreigrenze. Das Vollstreckungsrecht erstellt einen Beschluss, den du dann der Bank vorlegst.

Über Sozialleistungen kannst du auch so, innerhalb von 7 Tagen, seit Eingang verfügen.

Grüße

Korbinian
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