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Eigenheimzulage - unentgeltliche Überlassung

 
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DeniseK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 10:14    Titel: Eigenheimzulage - unentgeltliche Überlassung Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

Ich beziehe seit drei Jahren Eigenheimzulage für eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus, das ich zusammen mit meinem Verlobten gebaut habe. Unsere Abgeschlossenheitserklärung belegt, dass mir die eine Wohnung gehört und meinem Verlobten die andere.
Jetzt habe ich folgende Frage: Ist es nun möglich, meine Wohnung unentgeltlich der Oma meines Verlobten zu überlassen und weiterhin die Eigenheimzulage zu beziehen?
Gibt es hierzu ein Urteil?

Einen freundlichen Gruß und vielen Dank bereits vorab,
Denise
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iser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 22:21    Titel: Ja,das müsste gehen Antworten mit Zitat

Hallo
Habe vor kurzem beim Finanzamt nachgefragt, da ich ein Haus plane mit 2 Wohnungen , gemeinsam mit meiner Frau.
Mir wurde gesagt, da es ein 2Familienhaus ist,dass die eine Wohnung an einem nahem Verwanten unentgeldlich hingerlassen werden muss,dann kann man für die 2. Wohnung auch die Eigenheimzulage bekommen.

Wie war das mit dem Finanzamt bei Dir.
Haben die viele Fragen gestellt wegen dem Geld, woher es denn alles stammte.

Gruss zusammen
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