Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unverschuldeter Unfall, Welche Kosten werden erstattet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unverschuldeter Unfall, Welche Kosten werden erstattet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
James_Bond
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 16:18    Titel: Unverschuldeter Unfall, Welche Kosten werden erstattet Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hatte einen Auffahrunfall. Die Schuldfrage ist geklärt und die Gegnerische Versicherung auch bereit, die Kosten zu tragen. Ein Gutachten wurde erstellt. Danach hatte mein Auto noch einen Wert von 800 Euro. (ohne Mehrwertsteuer) Die Kosten für eine Reparatur belaufen sich auf 1700 Euro. Da das Auto auf dem "seriösen" Fahrzeugmarkt (so steht es im Gutachten) nicht mehr zu haben ist, werde ich hoffentlich die 800 Euro bekommen.

Nun meine eigentliche Frage. Welche sonstigen Kosten werden mir erstattet? Ich mußte ja diverse Fahrten unternehmen. (zur Werkstatt, zum Gutachter, zur Versicherung usw.) Desweitern sind mir ja Port und Telefonkosten entstanden. Kann ich da ein Pauschalen Betrag (50 Euro oder so) geltend machen, oder muß ich jetzt wie wild Quittungen von all den Sachen besorgen?

Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß Ulf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

die pauschale für "allgemeine kosten" beträgt zwischen 20 - 30 €
will man mehr, muß man das auch konkret belegen.

dann kann man noch kosten für fahrzeug ab- und wieder anmelden geltend machen sowie nutzungsausfall, wenn man sich kurzfristig auch wieder ein neues fahrzeug zulegt...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
James_Bond
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich mal 25 Euro in Rechnung stellen. Liegt ja genau in der Mitte. Sehr glücklich

Wenn die Versicherung bezahlt, gehört Ihr dann auch das Auto, oder bleibt es meins? Hoffe das letztere, denn ich will die Schüssel noch ein halbes Jahr fahre. Dann wäre der nächste Tüv fällig und dann soll es eh ein neues "altes" Auto werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.