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A hat eine Kleinbetragsforderung gegen einen Grosskunden. A möchte langwiriges Mahnen etc vermeiden. Da ihm das Bankkonto seines Grosskunden bekannt ist, bucht er den Betrag einfach von dessen Konto ab.
Frage:
a) Geht das, d.h. brauche ich zur Lastschrift ein schriftliches Einverständnis des Kunden oder ist dieser in einem solchen Fall ausreichend durch seine Widerrufsmöglichkeit bzw. durch die Verweigerung der Genehmigung der Abbuchung geschützt.
b) Ist die Bank in irgendeiner Weise im Risiko?
c) könnte hier ein Betrugstatbestand vorliegen und wenn ja wem gegenüber?
Gruß
J.W.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.11.05, 21:01 Titel:
Hallo,
ich fange mal mit c) an. Nein, Betrug ist das nicht.
b) Natürlich ist die Bank bei Lastschrifteinreichungen im Risiko. Immer dann nämlich, wenn der Einreicher das Geld bereits verfügt hat und der Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgehen lässt. Deshalb ist ein so genanntes Lastschriftobligo (bis zu der Höhe Lastschriften eingereicht werden können) auch immer kreditmässig geordnet (Vertrag, Sicherheiten etc.)
a) auch wenn bei Einzug von Kleinbeträgen die Bank keine kreditmässige Ordnung macht, so wird sie aber immer die Unterschrift unter eine Vereinbarung fordern. In der Vereinbarung steht drin, dass sich der Kunde verpflichtet, nur solche Lastschriften einzureichen, wo der Betrag fällig ist und eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Die Bank kann und wird zwar nicht jede Einzugsermächtigung prüfen, aber wenn einige Lastschriften wegen Widerspruchs zurückkommen, wird man dort hellhörig.
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