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Verfasst am: 16.11.05, 00:18 Titel: Exmatrikulation / Rücknahme der Immatrikulation
Hallo,
folgende allgemeine Fragestellung:
Ist für die dt. Hochschulen im Hochschulrahmengesetz oder in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg) für Fachhochschulen festgelegt, wie lange man eine Immatrikulation nach Semesterbeginn noch zurücknehmen kann? Oder wie lange nach Semesterbeginn man sich noch exmatrikulieren kann, ohne das Semester, für das man zunächst schon eingeschrieben ist, im Lebenslauf und für die Studienkonten mitzählen zu müssen?
Ich habe bereits einzelne Gesetzesstellen eingesehen, aber eine Grundlage, wann ein Studienbüro sagen darf, "ok, bis gestern hätten wir Sie noch gehen lassen", fand ich nicht. Gibt es diesbezüglich keine Regelung, weil eine Rücknahme nicht vorgesehen ist? (kommt aber in den ersten Semestertagen definitiv immer wieder vor).
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