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Verfasst am: 16.11.05, 00:23 Titel: Was heißt "auflösende Bedingung des Fortbestands"
Hallo,
was bedeutet dieser Satz im Hinblick auf meine Kündigungsabsicht:
"Die Verkehrsrechtschutzversicherung steht unter der auflösenden Bedingung des Fortbestands der Kfz-Haftpflichtversicherung."
Reicht die Kündigung der Kfz-Vers., womit automatisch die Rechtschutzversicherung gekündigt ist, oder muss ich beide einzeln kündigen?
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