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GEZ-Abmeldung

 
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Syzygy
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Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 01:19    Titel: GEZ-Abmeldung Antworten mit Zitat

PersonA zieht von Berlin nach Münster, meldet sich mit einem Abmeldebogen den man bei Banken etc. kriegt auf dem Postweg dort ab da der Fernseher nicht mit in die neue Wohnung genommen wird (verschenkt, da uralt und zu gross und klobig um noch ins Auto zu gehen).

Ein halbes Jahr später will die GEZ wieder Gebühren, auf den Hinweis dass man doch gar keinen Rundfunkempfänger mehr besitze, teilt die GEZ mit dass die Abmeldung bei ihnen im System nicht vermerkt sei. Sie lässt wissen, man sei "verpflichtet" eine GEZ-Abmeldung per Einschreiben mit Beleg vorzunehmen und man müsse diesen Beleg jetzt auf Verlangen vorzeigen. Weder auf der Homepage der GEZ steht etwas davon, dass der normale Postweg nicht ausreicht, noch konnte Person A irgendjemanden ausfindig machen, der eine GEZ-Abmeldung per Einschreiben machen würde, der normale Postweg scheint absolut üblich zu sein.

Weder das Angebot, einen Aussendienstmitarbeiter unangemeldet vorbeizuschicken, noch das Angebot, den Sachverhalt eidesstattlich zu versichern, noch der Hinweis, es gäbe mindestens ein Dutzend Zeugen für die Richtigkeit von Person A's Darstellung wird von der GEZ akzeptiert. Mittlerweile kommt Post von einer Inkassofirma, ist der Betrag auf fast 300 € angewachsen und kein Einlenken seitens der GEZ ersichtlich.

Ist das so rechtens? Im Runfunkstaatsvertrag lese ich folgendes:

(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Dies ist jedoch definitiv NICHT der Fall, Person A besass im fraglichen Zeitraum keinen Rundfunkempfänger und kann dies auch beweisen. Die GEZ interessiert es jedoch anscheinend überhaupt nicht. Person A weiss nicht mehr weiter weil man seine Post entweder überhaupt nicht liest oder nicht verstehen WILL. Person A kann sich jedoch auch leider keinen Anwalt nehmen, weil Person A ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und bei einem Taschengeld von 140 € monatlich über freie finanzielle Mittel von exakt 0 verfügt.
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Syzygy
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Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

kurze nachfrage: wird die frage ignoriert (wie die von m34) weil sie im falschen forum steht? wenn ja, in welches forum gehören probleme mit der GEZ? Oder ist sie "zu spezifisch" formuliert und würde daher "Hilfe im Einzelfall" darstellen? Oder ist gegen die GEZ ohnehin alles aussichtslos... ich hab keine ahnung mehr was ich noch tun soll, ich verliere vielleicht wohnung und damit den arbeitsplatz wenn man mir das wenige geld pfändet was ich habe - obwohl ich nichtmal nen fernseher habe...
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