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Verfasst am: 13.11.05, 13:44 Titel: Rauchverbot an Universitäten
Hallo!
Eigentlich regelt doch das § 5 ArbStättV - Nichtraucherschutz (vormals § 3a ArbStättV)
das Rauchverbot an Universitäten (inkl. Campus, Treppenaufgänge etc.):
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
An der Technischen Universität Darmstadt dürfen aber im Audimax die Leute im Gebäude und Treppenhaus um den Hörsaal herum rauchen.
Also nur im Hörsaal selber nicht.
Mich persönlich und jede Menge weiterer Leute stört das sehr.
Die Universitäten besitzen das Hausrecht und können diesbezüglich frei entscheiden, wo geraucht wird und wo nicht. _________________ Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
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