Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geld abbuchen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geld abbuchen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Johannes Wessling
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 104
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 16:50    Titel: Geld abbuchen Antworten mit Zitat

A hat eine Kleinbetragsforderung gegen einen Grosskunden. A möchte langwiriges Mahnen etc vermeiden. Da ihm das Bankkonto seines Grosskunden bekannt ist, bucht er den Betrag einfach von dessen Konto ab.

Frage:

a) Geht das, d.h. brauche ich zur Lastschrift ein schriftliches Einverständnis des Kunden oder ist dieser in einem solchen Fall ausreichend durch seine Widerrufsmöglichkeit bzw. durch die Verweigerung der Genehmigung der Abbuchung geschützt.
b) Ist die Bank in irgendeiner Weise im Risiko?
c) könnte hier ein Betrugstatbestand vorliegen und wenn ja wem gegenüber?
Gruß
J.W.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich fange mal mit c) an. Nein, Betrug ist das nicht.

b) Natürlich ist die Bank bei Lastschrifteinreichungen im Risiko. Immer dann nämlich, wenn der Einreicher das Geld bereits verfügt hat und der Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgehen lässt. Deshalb ist ein so genanntes Lastschriftobligo (bis zu der Höhe Lastschriften eingereicht werden können) auch immer kreditmässig geordnet (Vertrag, Sicherheiten etc.)

a) auch wenn bei Einzug von Kleinbeträgen die Bank keine kreditmässige Ordnung macht, so wird sie aber immer die Unterschrift unter eine Vereinbarung fordern. In der Vereinbarung steht drin, dass sich der Kunde verpflichtet, nur solche Lastschriften einzureichen, wo der Betrag fällig ist und eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Die Bank kann und wird zwar nicht jede Einzugsermächtigung prüfen, aber wenn einige Lastschriften wegen Widerspruchs zurückkommen, wird man dort hellhörig.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.