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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 16.11.05, 14:34 Titel: Warum ist PKH nicht beliebt ? |
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Hallo Forum,
ich habe den Eindruck , daß Prozesskostenhilfe bei Anwälten nicht sehr beliebt ist. Kann das tatsächlich sein, oder ist das nur ein ungerechtfertigter Eindruck ?
Solange man nicht erklärt daß man PKH beantragen will, ist der Anwalt sehr aktiv und überschlägt sich fast, wenn dann irgendwann mal das Gespräch auf PKH kommt gibt es lange Gesichter und es wird ein Gang zurückgenommen. Hat jemand die gleicher Erfahrung oder eine Erklärung dafür ? |
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Wintermute* FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.10.2005 Beiträge: 910
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Verfasst am: 16.11.05, 15:37 Titel: |
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Der Grund dafür ist, dass man als Anwalt unter Umständen sehr viel Arbeit hat, die man aber nicht oder kaum bezahlt bekommt.
PKH wird ja nur gewährt, wenn die Sache auch Aussicht auf Erfolg hat. Ob eine Sache Aussicht auf Erfolg hat, kann das Gericht aber nur beurteilen, wenn der Anspruch auch schon ordentlich und schlüssig vorgetragen wird. Das aber kann man als Anwalt wiederum nur, wenn man sich auch schon vollständig in den Fall eingearbeitet hat und am besten auch schon eventuelle Beweismöglichkeiten geprüft hat.
Im Prinzip kann man also sagen, dass man sich als Anwalt schon die komplette Arbeit machen muss, die man mit einer Klageeinreichung eben so hat. Nur mit dem Unterschied, dass man noch nicht sicher weiß, ob man für diese Arbeit letztlich auch bezahlt wird. Denn wird der Antrag auf PKH abgelehnt, muss man für die Bezahlung auf einen Mandanten zurückgreifen, der zumindest mal nur sehr eingeschränkt zahlungsfähig ist.
Abgesehen davon wird in solchen Fällen meistens eh nur unter der Voraussetzung der Gewährung von PKH Klage eingelegt. Das bedeutet dann aber, dass man im Zweifel die ganze Arbeit einer Klageeinlegung hatte, dafür aber nicht bezahlt wird, weil wegen der nicht gewährten PKH letztlich dann doch nicht geklagt wird. |
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Dos FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
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Verfasst am: 16.11.05, 17:12 Titel: |
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Hallo,
außerdem bekommt der RA, wenn das Ganze über PKH läuft, geringere Gebühren als er sie von dem Mandanten verlangen könnte, zumindest wenn der Gegenstandswert über 3000 € liegt. Bei einem Gegenstandswert von 3501 € z.B. beträgt eine PKH-Gebühr nur € 204 (§ 49 RVG) statt € 245 (§ 13, Anlage 2 zum RVG). Und so weiter...
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 16.11.05, 21:53 Titel: |
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Dos hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
außerdem bekommt der RA, wenn das Ganze über PKH läuft, geringere Gebühren als er sie von dem Mandanten verlangen könnte, zumindest wenn der Gegenstandswert über 3000 € liegt. Bei einem Gegenstandswert von 3501 € z.B. beträgt eine PKH-Gebühr nur € 204 (§ 49 RVG) statt € 245 (§ 13, Anlage 2 zum RVG). Und so weiter...
Gruß, dos |
Ich danke Euch für die Antworten, jetzt ist klar warum bei einem Streitwert von 25.000 € kein Anwalt gerne PKH beantragen will |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 16.11.05, 22:12 Titel: |
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Deshalb:
1,3 Verfahrensgebühr PKH-Anwalt: 413,40 €
1,3 Verfahrensgebühr Wahlanwalt: 891,80 € _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 17.11.05, 10:49 Titel: |
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13 hat folgendes geschrieben:: | Deshalb:
1,3 Verfahrensgebühr PKH-Anwalt: 413,40 €
1,3 Verfahrensgebühr Wahlanwalt: 891,80 € |
Naja, dafür beträgt die durchschnittliche Zahlungswahrscheinlichkeit bei Gebührenansprüchen
- gegen den Staat (PKH): 100%,
- gegen den Mandanten: n%. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 17.11.05, 15:11 Titel: |
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Das stimmt allerdings.
Der Spatz in der Hand... _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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RA Mittig FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.06.2005 Beiträge: 53 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 02.12.05, 11:37 Titel: |
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Viele Kollegen gehen auch in PKH-Angelegenheit dazu über, von den Mandanten Gebührenvorschüsse zu verlangen, um nicht am Ende viel Arbeit für nichts gemacht zu haben.
Mein Eindruck ist, dass die meisten Anwälte gar nicht wissen, dass dies zulässig ist. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 02.12.05, 11:52 Titel: |
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13 hat folgendes geschrieben:: | Das stimmt allerdings.
Der Spatz in der Hand... |
Und wenn der Gegner die Kosten zu tragen hat, bleibt man als Anwalt auch nicht nur auf den PKH-Gebühren sitzen... _________________ Karma statt Punkte! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 02.12.05, 11:58 Titel: |
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RA Mittig hat folgendes geschrieben:: | Mein Eindruck ist, dass die meisten Anwälte gar nicht wissen, dass dies zulässig ist. |
Wie groß ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß ein PKH-Mandant den Vorschuß zahlen kann oder will? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 02.12.05, 12:15 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: |
Wie groß ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß ein PKH-Mandant den Vorschuß zahlen kann oder will? |
Wenn der RA anderweitig ausreichend ausgelastet ist, hofft er vermutlich, daß der Mandant nicht zahlen kann oder will. |
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RA Mittig FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.06.2005 Beiträge: 53 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 02.12.05, 12:33 Titel: |
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Also das ist natürlich meistens ein Problem - also die Zahlungsfähigkeit. Ohne Vorschuss gibts aber keine Mandatsannahme - außer in Ausnahmefällen.
Etwas anderes gilt übrigens angeblich in Scheidungssachen. Kollegen berichteten mir, dass sie dort weniger Probleme mit den Vorschüssen haben. Das liegt offenbar daran, dass es oftmals Verwandte (Mütter und Väter meistens) gibt, die ein "emotionales" Interesse daran haben, dass z.B. die Tochter "den Mistkerl" endlich los wird und den Vorschuss für das Kind zahlen. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 02.12.05, 13:21 Titel: |
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Zitat: | außerdem bekommt der RA, wenn das Ganze über PKH läuft, geringere Gebühren als er sie von dem Mandanten verlangen könnte, zumindest wenn der Gegenstandswert über 3000 € liegt. |
Ich werde demnächst wahrscheinlich ein PKH-Verfahren führen (lassen) und mich interessiert, ob mein Anwalt auch anständig bezahlt wird. Bei einem Streitwert unter 3000 € bekommt der Anwalt also die normalen Gebühren. Stimmt das? |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 02.12.05, 14:27 Titel: |
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Max77 hat folgendes geschrieben:: | ... und mich interessiert, ob mein Anwalt auch anständig bezahlt wird. |
Das ist ja eine sehr löbliche Einstellung!!
Max77 hat folgendes geschrieben:: | Bei einem Streitwert unter 3000 € bekommt der Anwalt also die normalen Gebühren. Stimmt das? |
Jo. _________________ Karma statt Punkte! |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 03.12.05, 01:02 Titel: |
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RA Mittig hat folgendes geschrieben:: | Mein Eindruck ist, dass die meisten Anwälte gar nicht wissen, dass dies zulässig ist. |
Worauf stützen Sie das? _________________ MfG
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Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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