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Kündigung GKV - dann wieder zurück in die GKV

 
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zendo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 18:07    Titel: Kündigung GKV - dann wieder zurück in die GKV Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mich schon mal ein wenig hier im Forum umgesehen und wollte noch einmal nachfragen, ob ich das so korrekt verstanden habe:

Wenn ich meine Mitgliedschaft bei der GKV Gesetzlichen Krankenversicherung kündige (weil ich für eine längere Zeit ins Ausland gehen möchte, wo die GKV keine Leistung erbringt - rein privat, wäre in der Zeit ohne Beschäftigung und natürlich auch ohne Leistungen von Sozial- oder Arbeitsamt), dann kann ich nach Rückkehr wieder in die GKV, wenn:

a) ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme mit einem Mindestverdienst von 400,01 EUR

oder

b) ich bedürftig bin und einen Anspruch auf Sozialhilfe bzw. ALGII habe

Ich würde mich zwischenzeitlich entweder gar nicht versichern während des Auslandaufenthalts oder halt eine Reisekrankenversicherung.

Ich bin 34 Jahre, alleinstehend, keine Kinder.

Muss mich die GKV dann auf jeden Fall wieder aufnehmen?

Ich möchte nicht den Fehler machen und vor der Auslandsreise die GKV kündigen und dann vor einem Problem stehen...

Für Eure Kommentare schon mal vielen Dank im Vorfeld!

Viele Grüße

zendo
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sie sollten dies auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse besprechen. Es gibt nämlich noch die Möglichkeit einer Anwartschaft, d.h. Sie zahlen auch während Ihres Auslandsaufenthaltes sehr geringe Beiträge und haben somit bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland die sofortige Möglichkeit in die GKV zurückzukehren.

Übrigens sollten Sie sich bei der Reisekrankenversicherung erkundigen, ob der Leistungsanspruch über diesen langen Zeitraum besteht. Diese übernehmen meistens keine Kosten, wenn man aus beruflichen Gründen im Ausland oder länger als x Monate im Jahr ist.
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zendo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie145,

vielen Dank für die Infos.

Die Geschichte mit der Anwartschaft bei den GKV ist mir ein Rätsel.

Wenn das Gesetz tatsächlich sagt, dass man wieder in die GKV eintreten kann, wenn man wieder einen versicherungspflichtigen Job annimmt oder ALG/Sozialhilfe-Empfänger ist, warum dann eine Anwartschaft?

Was hat das für einen Nutzen? Ist das nicht nur ein "Angst machen" der GKV? (Was in etwa kostet so eine Anwartschaft? Gibt es da gesetzliche Vorgaben oder ist das Ermessenssache der GKV?)

Mich würde interessieren, was der Gesetzgeber tatsächlich sagt. Hat jemand hier im Forum evtl. Links zu aussagekräftigen Gesetzestexten, woraus hervor geht, unter welchen Bedingungen die GKV verpflichtet ist, jemanden wieder aufzunehmen.

Bisher liegen mir o.g. Infos vor, hätte sie jedoch gerne mit einem Gesetzestext untermauert. Gibt es irgendwelche Hotlines, Beratungsstellen zu diesem Thema?

Für Eure Mithilfe vielen Dank!

Viele Grüße

zendo
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Eine Anwartschaft ist dann notwendig, wenn man nach der Rückkehr nach Deutschland nicht versicherungspflichtig ist, weil man entweder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (3.900 €) verdient oder zum Beispiel Selbstständig wird oder von Ersparnissen leben muss.

Die gesetzliche Grundlage ist das SGB V, teilweise in Verbindung mit dem SGB I und dem SGB IV. Das SGB V findet man hier: http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05xinhalt.htm

Eine Beratungsstelle sollte unter anderem auch Ihre Krankenkasse sein. Beachten Sie aber bitte, dass Sie hier mit einem Mitarbeiter sprechen, der sich mit dem gesamten Auslandsrecht / Anwartschaften auskennt.
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