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Verfasst am: 28.10.04, 18:32 Titel: Grenzbebauung Sachsen (Garage mit Haus verbunden)
Ein Bauherr baut sich auf einem Grundstück ein EFH und hält sich (nach seiner Meinung) an alle Abstandsflächen. An einer Stelle ist ein großflächiger Wintergartenähnlicher Raum mit breiter Fensterfläche (ca 3,5m). Dieser Raum ist 3,2m von der Grenze entfernt, Ausrichtung Süd/West
2 Monate später bebaut Bauherr2 sein Nachbargrundstück. Darauf stellt er ein Haus, bei dem die Garage direkt an das Haus angrenzt bzw. damit verbunden ist. Diese Garage ist 3mbreit und 8m lang. Soweit so gut, nur ..
... soll diese Garage direkt vor dem Wintergartenraum liegen. Somit hat Bauherr1 neben einer bescheidenen Aussicht auch kaum noch Sonne im Wintergarten.
Die Frage: Gelten die allgemeinen Abstandsflächen (1xH, mind 3m) oder die in Sachsen mögliche Garagengrenzbebauung bis 8x3m?
Welche Möglichkeiten hat Bauherr1? Gespräche zw. Bauherr1 und Bauherr2 verliefen natürlich ergebnisfrei.
würde mich auch interessieren, speziell Sachsen. Zu NRW findet man ja einiges im Archiv. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Betonklotz einem einfach so vors Haus gesetzt wird, oder?
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