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Geleaste Autos weiter verleasen / vermieten

 
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LukeTheDuke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 22:58    Titel: Geleaste Autos weiter verleasen / vermieten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich des Leasingrechtes und weiß zwar nicht ob ich dafür hier die richtige Plattform habe, poste meine Frage trotzdem mal.

Wir möchten uns in naher Zukunft selbstständig machen und wollen dafür Fahrzeuge in größeren Mengen "anleasen", um die dann später an private Kunden zu vermieten (klassisches Mietwagengeschäft) und alternativ auch weiter zu verleasen.

Weiß jemand ob diesem doppelten Leasing bzw. dem vermieten von geleasten Autos grundsätzlich irgendetwas Rechtliches im Wege steht, oder ob das letztendlich nur eine Sache des entsprechenden Vertrages mit dem Leasinggeber ist.

Vielen Dank & Gruß

Luke
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich ist das möglich. Das wird z.b. von den großen Autovermietern wie Europcar, Avis etc. auch praktiziert. Diese Fahrzeuge werden im Normalfall geleast, um sie dann an Endkunden für einen Kurzzeitraum zu vermieten.

Die LG muß damit aber einverstanden sein, daß die Leasingfahrzeuge weiter vermietet werden dürfen. Zu dem Zweck bietet sich ein Rahmenvertrag an, damit nicht ständig irgendwelche Untermietverträge genehmigt werden müssen.

Das Weiterverleasen ansich geht nicht, das müßte dann als Langzeitmiete deklariert werden. Der Begriff Leasing impliziert gewisse Inhalte, die u.U. von Euch nicht eingehalten werden können. Deswegen lieber eine Langzeitmiete draus machen. Solche Anbieter gibt es auch, wo Fahrzeuge nicht nur für einen Tag gemietet werden können, sondern auch für viele Monate.

Aber Vorsicht:

Beim Vermieten tritt dann das wesentlich schärfere Mietrecht zu Tage, als das Leasingrecht, wobei es ein Leasingrecht in dem Sinne nicht gibt.

Unterschied ist dann z.b., daß der Mieter die Mietzahlung einstellen kann, wenn das Fahrzeug mal ausfällt, im Gegensatz zum Leasing. Dort muß der LN auch dann weiterzahlen, wenn die Karre liegen bleibt.

Eine andere Problematik ist Ihre dann noch jungfräuliche Selbständigkeit. Es dürfte nicht ganz einfach sein, dann Leasingverträge in größerem Rahmen zu bekommen, wenn nicht erhebliche Anzahlungen von z.b. 30 % geleistet werden. Chancen dürften Sie eher bei der Herstellergesellschaften haben. Die freien Gesellschaften winken im Normalfall bei Existenzgründern ab und machen da kein Geschäft, weil das Risiko zu groß ist.

Viel Erfolg
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