Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - wer zahlt TA-Kosten wg. fristlos Stallkündig. nach PferdeOP
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

wer zahlt TA-Kosten wg. fristlos Stallkündig. nach PferdeOP

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
blasserdunst
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 2
Wohnort: 73035Göppingen-Jebenhausen

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 23:45    Titel: wer zahlt TA-Kosten wg. fristlos Stallkündig. nach PferdeOP Antworten mit Zitat

1. Frage:

Also, nehmen wir mal an, ein Hengst sollte am 12 des Monats kastriert werden,
Zum Monatsende war dann ein Stallwechsel geplant.
(zur Erklärung: Bei Hofkastrationen verbleibt eine kleine offenen Wunde, dies ist so üblich, da es von innen heraus heilen muß, nur bei Kastrationen in der Klinik unter sterilen Bedingungen kann die Wunde gleich geschlossen werden).
.
Die Tierärztin hätte bei einem Gespräch vorab zu einem zeitllichen Abstand zw. Kastration und Umzug von 2-3 Wochen geraten, da in einem neuen Stall ein neues Bakterienklima vorhanden sei, welches einem durch OP geschwächtem Pferd mit offener OP-Wunde ein um ein vielfaches höheres Infektionsrisiko bescheren würde, diesem könne man aus dem Weg gehen, wenn man mit einem Stallwechsel 2-3 Wochen abwarten würde.

Nehmen wir weiter an, 5 Tage nach der Kastration hätte der Stallvermieter, der von der Kastration und von dem damit verbundenen Infektionsrisiko in Kenntnis gesetzt wurde, die Pferdebesitzerin in einem Streit, an dem die Pferdebesitzerin aber unschuldig war, mit Fäkalwörtern beschimpft und sie fristlos vom Hof verwiesen.

Nehmenwir an, daraufhin hätte die Pferdebesitzerin ihr Pferd noch am selben Tag in einen neuen Stall gebracht. Leider wäre 21 Tage nach der Kastration im neuen Stall wirklich wie durch die Tierärztin befürchtet, eine Infektion aufgetreten. Dadurch wären demzufolge einiges an Behandlungskosten entstanden.

Nehmen wir an, die Pferdebesitzerin hätte nun bereits vor der Infektion gegen den alten Stallbesitzer eine Beleidigungsklage und eine Klage auf Rückzahlung von bereits im Voraus bezahlter Miete eingereicht.

Könnte sie die durch die Infektion entstandenen Behandlungskosten mit an die Klage anhängen, mit der Begründung, durch den verfrühten Stallwechsel wäre das Pferd einem sehr viel höheren Infektionsrisiko als normalerweise ausgesetzt gewesen,
also wenn es keinem Stallwechsel und keinem neuen Bakterienklima ausgesetzt gewesen wäre, dies erhöhte Risiko hätte zur Infektion geführt?


Nehmen wir an, die Tierärztin attestiere aber lediglich schriftlich, dass sie dem frischoperierten Pferd 6-7 Tage Boxenruhe verordnet habe. Auf Nachfrage verweise sie auf rechtliche Gründe aufgrund dessen sie einfach nicht mehr attestieren könne.

Wie sähe die rechtliche Situation in diesem Fall aus?

Sind evtl. irgendwo im Netz schriftliche Unterlagen zu finden, die belegen, dass ein verfrühter Stallwechsel fürs frisch kastrierte Pferd welches aus ärztlichen Gründen eine absichtlich offen gelassene OP-Wunde hat, ein erhöhtes Infektonsrisiko durch ein gänzlich neues Bakterienklima im neuen Stall resultiere welches um ein vielfaches höher sei, als das normale Infektionsrisiko?




2. Frage:

Nehmen wir an, die Rechtschutz habe den Fall zuerst nicht übernehmen wollen, weil die Pferdebesitzerin, Klägerin angeblich einen Pachtvertrag eingeganden sei, der nicht mitversichert wäre, für die Beleidigungsklage wäre aber Kostenzusage gegeben worden.

Nehmen wir an, die Klägerin habe aus diesem Grund eine Rechtsanwältin für Pachtrecht aufgesucht und diese habe bei der Versicherung eine Kostenzusage für den Fall erwirkt, indem sie ihnen bewies, dass nicht nur ein Pachtvertrag sondern ein Einstellvertrag mit den Aufgaben füttern und misten des Tieresvorläge. Nehmen wir an die Rechtschutzversicherung habe daraufhin ebenfalls für die Klage auf die bereits im voraus bezahlten Monatsmieten gewährt.

Wäre es ratsam, in einem bei der 1.Frage angenommenen Fall zu einem auf Tierrecht spezialisierten RA zu wechseln?
Ist ein zuerst aufgesuchter RA für Pachtrecht nun bei Verkomplizierung des Falles durch die später aufgetretene Infektion, eventuell nicht kompetent genug?

Kann die Klägerin wenn noch keine gerichtliche Klage anhängig ist, noch den Rechtsanwalt wechseln?
Wie würde die Rechtsschutzversicherung auf einen Rechtsanwaltwechsel reagieren? Müßte die Klägerin dann damit rechnen, auf Anwaltskosten durch Rechtsanwaltswechsel sitzen zu bleiben, oder steht es ihr frei, nun den RA zu wechseln, nachdem die Versicherung sie selber ja zuerst auf Pachtrecht verwiesen hatte, was sich als nicht richtig herausstellte?
Wie würde es es hier rechtlich aussehen?


Ich bedanke mich im Voraus für ihre hilfreichen Tips für diesen ausgedachten Fall.

Danke und Tschüss
_________________
Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.