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Tierhaftpflicht lehnt 100 % Zahlung ab

 
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Icedog
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Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 11:22    Titel: Tierhaftpflicht lehnt 100 % Zahlung ab Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Hund wurde von einem Schäferhund gebissen. Nun will die Tierhaftpflicht des Halters nur 50 % der Tierarztkosten bezahlen und begründet dieses damit, dass sich eine Mithaftung meinerseits durch das Vorhandensein meines Hundes ergibt. Nach einem Telefonat mit der Versicherung erfuhr ich, dass man allein durch das Dasein eines Hundes damit rechnen muss, dass so etwas passiert.

Hat jemand schon einmal davon gehört?

Gruß Icedog
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blasserdunst
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 2
Wohnort: 73035Göppingen-Jebenhausen

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 14:10    Titel: ja, schon mal gehört Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ich habe als ich dieses Frühjahr ein Pferd kaufen wollte, neben bei die Geschichte eines Pferdes erzählt bekommen, welches mir super gut gefiel, aber leider dann doch nicht kaufen wollte, da es im letzten Jahr einen Hufbeinbruch erlitten hatte.
(War mir zu unsicher, wegen der Prognose)

Jedenfalls war das bei diesem Pferd so: Es wurde im März 04, als es noch sehr kalt war am Halfter über den Hof geführt. Ein Hundehalter kam mit seinem Schäferhund vorbei und der Hund sprang, als er in Höhe des Pferdes war mit bellen noch in Richtung Pferd, welches total erschrak und seitwärts flüchtete, dabei rutsche er mit dem Hinter huf auf einer Eisplatte aus, der Huf rutschte mit Wucht weg und knallte unglücklicherweise gegen einen Betonsockel. Der Hufbeinbruch war die Folge.

Die Versicherung zahlte in diesem Fall auch nur 50 %. Die Verkäuferin sagte, es wurde mit der Halterhaftung oder wie auch immer begründet.


Nachder ich mir erst frisch ein Pferd gekauft hatte, passierte mir so was ähnliches, ich führte mein Pferd am Halfter auf einem Feldweg, ein Hund an der Leine kam vorbeigelaufen und mein Pferd trag einfach hinten mit dem Huf nach dem Hund, der tierärztlich behandelt werden mußte.

Ich dachte natürlich sofort an obigen fall und befürchtete, dass meine Versicherung nur die Hälfte zahlen würde, zumal es die günstigste war, die ich im Internet beim Versicherungsvergleich gefunden hatte, aber o Wunder, ich schilderte denen den Fall genauso wie oben und die IAK GmbH bezahlete anstandslos.


Also, du siehst, es kann so, oder auch so gehen.
Die rechtliche Regelung weiß ich aber auch nicht, vielleicht meldet sich ja hier noch jemand, der fachlich kompetent ist.

Viel Erfolg!
_________________
Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man umsonst.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Beißvorfall an, d.h. was genau ist passiert.

Bei dem Unfall mit dem Pferd ist die Sache imho klar: der Hund hätte das Pferd nicht anbellen dürfen, das Pferd hätte aber auch in dem Sinne hundetauglich sein müssen, dass es dabei nicht in Panik hätte geraten dürfen. Und die herumliegende Eisplatte hatte der Hundehalter auch nicht zu verantworten.

Bei einem Beißvorfall ist von 0% bis 100% Schadenersatz alles drin. Man geht halt davon aus, dass üblicherweise an einer Beißerei alle Hunde beteiligt sind.
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Icedog
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Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schäferhund kam uns entgegen und ging sofort auf unseren Hund los. Er packte ihn in die Seite, schüttelt und warf ihn weg. Unser Hund ist ein Cocker-Dackelmischling und 14 Jahre alt. Er hat den Schäferhund vorher noch nicht einmal bemerkt. Nach dem Biss stand er sofort unter einem schweren Schock.
Beide Hunde waren nicht angeleint. Der Halter (machte wohl Urlaub in der Gegend) meinte er würde seinen Hund sonst nie freilaufen lassen, weil er bei sich zu Hause keine Möglichkeit hätte außer den Garten. Und sein Hund wäre schon oft von kleineren "geärgert" worden !!!
Seine Versicherung bezieht sich aber gar nicht auf den Sachverhalt, sondern nur darauf, dass sich meine Mithaftung alleine aus dem "Vorhandensein" meines Hundes ergibt Frage Frage Frage
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hm.

Hast du denn der Versicherung deine Version des Falles geschildert? Oder hat sie nur den Bericht vom Halter des Schäferhundes?

Ein 14 Jahre alter Dackelmischling ist in aller Regel nicht mehr auf Anmache aus. Mit den häufig von Kleinhunden ausgehenden Provokationen ist da nicht mehr zu rechnen. Andererseits gehört es zum artgerechten Verhalten, dass alte Rüden (wie es bei Hündinnen ist, weiß ich nicht so genau, scheint aber ähnlich zu sein) oft von jüngeren angegriffen werden. Die werden damit rigoros im Rang herunter gestuft. Hat mein Schäferhund zu meinem Entsetzen auch schon mal mit einem alten Dackel gemacht, allerdings nicht gebissen und sofort aufgehört, als er mein und der Halterin Gebrüll hörte. Inzwischen hat der Dackel sich in sein Schicksal, ganz am unteren Ende der Rangfolge zu stehen, gefügt - dafür wird er jetzt von meinem dominanten Rabauken gegen alle potentiell feindlich gesonnenen beschützt.

Normalerweise tragen bei solchen Beißereien tatsächlich beide Hunde die Schuld: der eine provoziert, der andere verteilt die Prügel. Von daher ist die über den Daumen gepeilte Regel, wenn zwei sich prügeln, gibts für den verletzten nur 50%, denn der war adabei und gewiss nicht unbeteiligt an der Sache, durchaus einfach und richtig. In diesem Falle gehe ich aber davon aus, dass es sich um einen regelrechten Unfall handelt (denn es ist bei Hundehaltern noch nicht allgemein bekannt, dass alte Hunde oft Opfer von Rangverweisen sein können), und auch dir waren die Gefahren vielleicht nicht so bekannt, dass du sie z.B. durch Hinweis noch hättest vermeiden können. Verursacher dieses Unfalles war m.E. einzig und allein der Schäferhund, die Schuldfrage interessiert dabei nicht (wenn es um Verschulden geht, werden meist die Hundegesetze als Orientierung genommen), in Frage kommt damit nur § 833 BGB, wonach man auch für einen unverschuldeten Schaden voll und ganz haftbar ist.

Ich würde erst einmal gegen die nicht vollständige Schadensbegleichung bei der Versicherung Widerspruch einlegen, begründet mit § 833 und dem Bericht über diesen Vorfall - und dann mal gucken, wie sie reagiert. Je nachdem kann man dann weiter überlegen, denn nach entsprechenden Urteilen zu suchen habe ich jetzt wirklich keine Lust.
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Catlady
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Muss nicht der andere Halter den Rest selber bezahlen? Denn seinem Hund ist ja ncihts passiert...
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Abrazo
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt natürlich auf die Bedingungen in seinem Vertrag an - aber normalerweise deckt eine Haftpflichtversicherung die Schäden ab, für die der Versicherte haftbar ist, und das ist der gesamte Schaden.
Ich vermute mal, dass die Versicherung die Sache einfach mangels weiterer Informationen als Routinefall behandelt hat.
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