Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bemessungsgrundlage für Hausratversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bemessungsgrundlage für Hausratversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jasmin aus Bayern
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 22:56    Titel: Bemessungsgrundlage für Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

als ich vor einem Jahr meine Geschäftsinhaltsversicherung für ein Tonstudio bemessen sollte, gab ich für alle Geräte den Neupreis an - Dies wurde mir so gesagt, das dieser angesetzt wird (Neubeschaffung)

Dadurch ergab sich ein astronomisch hoher Wert, da der Wertverlust von elektronischen Geräten im Tonstudiobereich immens ist.

Die Wiederbeschaffung ist auch nur Theorie, da ich ja heute ganz andere Gerätetypen kaufen würde, die diese Aufgaben bewerkstelligen, bzw. diese Geräte die ich bemessen habe, es ja auch gar nicht mehr gibt.

Kurz: Ein Neuaufbau eines Studios heute, was das leistet, was mein STudio heute kann,
würde eine viel kleinere Versicherungssumme benötigen, als die ich abgeschlossen habe.

Kann ich das so als Begründung zu einer Beitragsanpassung schreiben,
oder ist da ein Fallstrick ?
Muss ich überhaupt eine Begründung schreiben, wenn ich
das Versicherungsvertragsgesetz, Zweiter Abschnitt $51 Abs. 1 zur Anwendung
bringen will.

Danke für jeden Hinweis.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 07:24    Titel: Re: Bemessungsgrundlage für Hausratversicherung Antworten mit Zitat

sie können ihre versicherungssumme reduzieren wie sie möchten.
wird im schadenfall aber festgestellt, sie sind 50% unterversichert, erhalten sie von JEDEM schaden nur 50%...auch wenn der schadenfall z.b. nur einen teil der versicherungsumme ausmacht...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.