Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.09.04, 22:56 Titel: Bemessungsgrundlage für Hausratversicherung
Hallo,
als ich vor einem Jahr meine Geschäftsinhaltsversicherung für ein Tonstudio bemessen sollte, gab ich für alle Geräte den Neupreis an - Dies wurde mir so gesagt, das dieser angesetzt wird (Neubeschaffung)
Dadurch ergab sich ein astronomisch hoher Wert, da der Wertverlust von elektronischen Geräten im Tonstudiobereich immens ist.
Die Wiederbeschaffung ist auch nur Theorie, da ich ja heute ganz andere Gerätetypen kaufen würde, die diese Aufgaben bewerkstelligen, bzw. diese Geräte die ich bemessen habe, es ja auch gar nicht mehr gibt.
Kurz: Ein Neuaufbau eines Studios heute, was das leistet, was mein STudio heute kann,
würde eine viel kleinere Versicherungssumme benötigen, als die ich abgeschlossen habe.
Kann ich das so als Begründung zu einer Beitragsanpassung schreiben,
oder ist da ein Fallstrick ?
Muss ich überhaupt eine Begründung schreiben, wenn ich
das Versicherungsvertragsgesetz, Zweiter Abschnitt $51 Abs. 1 zur Anwendung
bringen will.
Verfasst am: 17.09.04, 07:24 Titel: Re: Bemessungsgrundlage für Hausratversicherung
sie können ihre versicherungssumme reduzieren wie sie möchten.
wird im schadenfall aber festgestellt, sie sind 50% unterversichert, erhalten sie von JEDEM schaden nur 50%...auch wenn der schadenfall z.b. nur einen teil der versicherungsumme ausmacht...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.