Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
also, es geht um folgendes. person a lebt in den usa und versteigert gegenstände bei Internetauktionshaus [Name geändert]. person b ersteigert einen gegenstand für mehr als 100 dollar und überweist das geld per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]. person a aber versendet ware nicht, schliesst Internetauktionshaus [Name geändert] sowie Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-konto. kann person b noch irgendwas unternehmen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.