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Ich habe meine Versicherung am 14.11. 05 zum 31.12.05 gekündigt. Nun bekomme ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
SgfB
die Kündigung eines Vertragesist nur jeweils zur Hauptfälligkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Wir können daher Ihren Versicherungsvertrag zu dem von Ihnen gewünschten Termin nicht aufheben.
Besteht keine Möglichkeit, die Versicherung zum 1.1.06 zu wechseln?
Die Antwort, die auf diese Frage bereits in der Rubrik für Verbraucherrcht gegeben wurde, stimmt auch hier in der Rubrik für Versicherungsrecht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
eine kündigung ist grundsätzlich zur hauptfälligkeit möglich. wann diese hauptfälligkeit in ihrem fall ist, müssen sie aus ihren vertragsunterlagen ablesen.
ist das nicht der 01.01, dann kann zu diesem termin auch nicht gekündigt werden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Am sinnvollsten ist es bei einer Kündigung immer zu schreiben:
"Hiermit kündige ich fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit!
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich!"
Damit erspart man sich eine erneute Kündigung zu schreiben und die Kündigung erlangt Gültigkeit sofern Sie nicht über ein Jahr vor der Hauptfälligkeit dem VU zugeht.
MfG
Danni
EDIT: Schauen Sie sich den Vertrag an, dort ist immer vermerkt wenn die die nächste HF ist. Im Regelfall ist es bei KFZ Verträgen zwar immer der 01.01. des darauffolgenden Jahres aber manche VU setzen die HF auch mit dem Tag des Vbeginn gleich.
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