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Rechnung bei Beteildigung einer GmbH

 
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mlct
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 16:14    Titel: Rechnung bei Beteildigung einer GmbH Antworten mit Zitat

Hallo

Frage:
Herr X hat eine eigene Firma, hier Firma "X GmbH". Zugleich ist Herr X Gesellschafter bei der Firma Y.

Herr X bezieht mit der Firma X Dienstleistungen bei der Firma Y.

Herr X meint nun, das er mit der Firma X kein Geld für die Leistungen der Firma Y zu zahlen hat, da er ja auch bei dieser Firma Gesellschafter ist.

Meine Frage: Ist das Korrekt ??? Muss die Firma X kein Geld für die erbrachten Leistungen an die Firma Y zahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe !!!!

MFG
MLCT
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Marco Romswinkel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muss er bezahlen, wenn ich eine AKtie der Allianz habe (damit Gesellschafter bin), muss ich meine Versicherungsbeiträge auch bezahlen. Daran ändert auch die Anzahl der AKtien (Beteiligungshöhe) erst einmal nichts.

Gruß

M.R.
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mlct
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Sowas habe ich mir nämlich schon gedacht.

So gesehen ist der Herr X im Grunde "nur" ein "Angestellter" der jeweiligen GmbH's. Die beiden Firmen haben sonst soweit nichts miteinander zu tun.

Auf jeden Fall hat mir die Antwort sehr viel gebracht und ein gutes Stück weitergeholfen.

Vielen Dank nochmals.

Viele Grüße aus Dortmund
MLCT
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Marco Romswinkel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, er ist eigentlich "Nur" ein Angestellter. Und wenn er sich dann einfach herausnimmt, nichts zu bezahlen, stellt sich die Frage ob das nicht Diebstahl/Betrug oder sonstwas ist und ob da nicht ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt.

Das einzige was er natürlich machen kann (in Grenzen => Insolvenz, existenzvernichtender Eingriff) ist einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen, der ihm das gestattet (hätte zwar steuerliche Problem, aber ginge). Das wäre dann so ähnlich, als wenn die Hauptversammlung der Allianz beschließt ich müsste meine Beiträge nicht bezhalen Smilie

schöne Grüße aus dem gar nicht so fernen Greven zurück.

M.R.
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