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Rechtsstatus bei Trennung u. in/offizielle Trennung

 
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kirssi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 21:50    Titel: Rechtsstatus bei Trennung u. in/offizielle Trennung Antworten mit Zitat

Guten Abend.

Mich würde mal interessieren welchen Rechtsstatus eigentlich Getrenntlebende haben. Gelten sie noch wie Verheiratete oder gibt es da noch ein Zwischending. Z.B. wenn ein Ehepartner während des Getrenntlebens noch Schulden macht. Oder z.B. bei den Krankenkassen, wenn es z.B. um die Vergünstigungen geht, was die Anzahl der Arbeitsausfälle wg. Krankheitsfälle des Kindes betrifft, wenn ein Ehepartner nun Alleinerziehend ist. Überhaupt ist man rechtlich gesehen überhaupt schon Alleinerziehend?

Weiter würde mich interessieren ob bei bestimmten Stellen anzugeben ist, dass man getrennt lebend ist, z.B. beim Finanzamt, beim Arbeitgeber, Vermieter, Einwohnermeldeamt ...

Können z.B. auch rechtliche Konsequenzen dadurch entstehen, dass man die Trennung verschweigt?


Gruß
kirssi
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

In vielen Gesetzen taucht die Formulierung "nicht dauernd getrennt lebend" auf, wenn es um Ehegatten geht. Immer dann spielt es eine Rolle. Ein Beispiel: Lohnsteuerklassen.
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Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 19.11.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was interessiert denn den Vermieter, ob Du getrennt lebst oder nicht? Beim Finanzamt ist es von Interesse, wenn Du ALG II bekommst auch. Mehr fällt mir im Augenblick nicht ein.

chavah
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