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Verfasst am: 18.11.05, 21:50 Titel: Rechtsstatus bei Trennung u. in/offizielle Trennung
Guten Abend.
Mich würde mal interessieren welchen Rechtsstatus eigentlich Getrenntlebende haben. Gelten sie noch wie Verheiratete oder gibt es da noch ein Zwischending. Z.B. wenn ein Ehepartner während des Getrenntlebens noch Schulden macht. Oder z.B. bei den Krankenkassen, wenn es z.B. um die Vergünstigungen geht, was die Anzahl der Arbeitsausfälle wg. Krankheitsfälle des Kindes betrifft, wenn ein Ehepartner nun Alleinerziehend ist. Überhaupt ist man rechtlich gesehen überhaupt schon Alleinerziehend?
Weiter würde mich interessieren ob bei bestimmten Stellen anzugeben ist, dass man getrennt lebend ist, z.B. beim Finanzamt, beim Arbeitgeber, Vermieter, Einwohnermeldeamt ...
Können z.B. auch rechtliche Konsequenzen dadurch entstehen, dass man die Trennung verschweigt?
In vielen Gesetzen taucht die Formulierung "nicht dauernd getrennt lebend" auf, wenn es um Ehegatten geht. Immer dann spielt es eine Rolle. Ein Beispiel: Lohnsteuerklassen.
Was interessiert denn den Vermieter, ob Du getrennt lebst oder nicht? Beim Finanzamt ist es von Interesse, wenn Du ALG II bekommst auch. Mehr fällt mir im Augenblick nicht ein.
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