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Verfasst am: 20.11.05, 18:02 Titel: Seltsame Klausel in Darlehensvertrag
Herr A und seine Frau waren bei einer großen dt. Bank, um Darlehensverträge zu unterzeichnen. Nun beinhalten diese eine Klausel, dass beide ihre Gehaltskonten zu diser Bank legen müssen. Davon erfahren sie zu dem Termin zum ersten Mal. Im Prinzip wäre so etwas ja egal, aber die Bank ist sehr weit vom Wohnort von A entfernt und die Konditionen des Gehaltskontos sind sehr schlecht. Als A sagt, dass sie das nicht machen werden, wird gesagt, dass dann aber der Darlehensvertrag evtl. nicht zustande kommen würde, da der Bank ja nicht erlaub wird, immer einen Überblick über die Vermögensverhätnisse zu behalten. Gleichzeitig wird aber vorgeschlagen, das Konto eben für 6 Monate abzuschließen und dann wieder zu wechseln, da das dann "niemand merken würde". Also alles in allem sehr seltsam. Jetzt aber konkret die Frage: Ist so eine Klausel zulässig?
Wenn diese zulässig ist, dann stellt sich hier die Frage, inwiefern sich A und seine Frau daran halten müssen. Also die wörtliche Formulierung ist: Verlegung der Gehaltskonten zur ***Bank
Man kann ja dann eigentlich die Konten dorthin verlegen, um der Klausel genüge zu tun und dann nach einem Monat wieder kündigen, oder? Es ist nicht bestimmt, dass die Konten über die gesamte Laufzeit dort bleiben müssen.
Der Wettbewerb zwingt die Banken dazu, Darlehen anzubieten, an denen sie nicht mehr viel verdienen. Zusätzliches Geschäft lässt sich dann nur über die Gehaltskonten generieren.
Wenn das für Sie nachteilig ist, sollten Sie bei einer anderen Bank nach einem Darlehen nachfragen.
Ob eine Kündigung nach einigen Monaten sinnvoll ist, ist schwer zu sagen. Möglicherweise macht Ihnen die Bank dann Schwierigkeiten. Ein solcher Kontenwechsel innerhalb weniger Monate kann Ärger bereiten, wenn Lastschriften nicht eingelöst werden oder Überweisungen ins Leere gehen.
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