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Zulassung zur FH - Gesetzesänderung

 
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Brieffroind
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 19:39    Titel: Zulassung zur FH - Gesetzesänderung Antworten mit Zitat

Moin allerseits!

Ich lebe in Niedersachsen und habe im Jahr 2003 die 11. Klasse an einem Allgemeinbildenden Gymnasium abgeschlossen.

Die nächsten zwei Jahre habe ich damit verbracht, zu jobben und im letzten August habe ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker begonnen.

2003, also als ich die 11. Klasse abgeschlossen und das Gymnasium verlassen habe, war es noch so, dass man zur Fachhochschule konnte, wenn man die 11. Klasse beendet und eine mindestes zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hatte.

Eben diese Regelung bestand aber nur bis zum 31.07.2005, seither muss man die 12. Klasse beenden und ein einjähriges, berufsbezogenes Praktiukum machen, um zur FH zu kommen.


Ich frage mich jetzt, ob ich nach meiner Ausbildung zur FH gehen kann.


Was zählt?
Der Zeitpunkt, zu dem das Zeugnis der 11. Klasse erworben wurde (war ja deutlich vor dem 31.07.2005) oder der Zeitpunkt, an dem ich das Studium aufnehmen will (wäre es so, dann könnte ich nach meiner Ausbildung nicht zu FH).


Danke schonmal!
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